Noch Fördergelder für Ehrenamt verfügbar: Antragsfrist für Landesprogramm endet am 1. November 2022
Insgesamt zwei Millionen Euro stellt das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Landesprogramms zur Verfügung, um damit engagierte, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen zu fördern. „Gerade im aktuellen Kontext des Krieges in der Ukraine begrüßen wir das Landesprogramm sehr“, unterstreicht Kreis-Sozialdezernent Detlef Schütt – und ergänzt: Ich möchte alle Förderberechtigten herzlich dazu aufrufen, die Chance der Förderung zu ergreifen und einen Antrag zu stellen.
Es sei ein niederschwelliger Förderzugang für Engagierte geschaffen worden, der ein sehr schlankes Antragsverfahren umfasse.
Förderfähige Projekte im Rahmen des diesjährigen Themenschwerpunkts sind zum Beispiel der Aufbau eines Gemeinschaftsgartens, gemeinschaftsfördernde Aktionen, um Geflüchteten die Ankunft in der Nachbarschaft zu erleichtern, ein Adventsnachmittag für Jung und Alt oder ein nachbarschaftliches Sommerfest des Sportvereins. Entscheidend ist dabei, dass die Aktionen bis zum 31. Dezember 2022 stattfinden müssen. Einen Antrag auf Förderung können sowohl natürliche als auch juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen) mit Sitz in Nordrhein-Westfalen stellen. Auch Initiativen, die im vergangenen Jahr ihre Fördermaßnahmen nicht umsetzen konnten, haben erneut die Möglichkeit, sich zu bewerben.
Anträge können bis einschließlich 1. November 2022 ausschließlich online unter www.engagementfoerderung.nrw eingereicht werden. Bewilligungsstelle ist der Kreis Coesfeld, Abteilung 40. Ansprechpartnerin Martina Nieländer hilft bei Fragen unter Telefon 02541 / 184152 oder per E-Mail an martina.nielaender@kreis-coesfeld.de gern weiter.