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Neues Verkehrszeichen aufgestellt: In der Münsterstraße in Lüdinghausen dürfen nun keine Fahrräder mehr überholt werden

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Wegen der Häufung von Unfällen zwischen Radfahrern und Kraftfahrzeugen dürfen in der Münsterstraße in Lüdinghausen Fahrräder nun nicht mehr überholt werden. Dies weist das dort neu aufgestellte Verkehrszeichen aus. Es dürfte Vielen noch recht unbekannt sein, da es erst 2020 in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen wurde.

Grundsätzlich gilt beim Überholen von Fahrradfahrenden und anderen Zweirädern wie Mofas oder Rollern innerorts ein Mindestabstand von 1,50 Metern. Dennoch kam es in der Münsterstraße immer wieder zu gefährlichen Situationen und sogar Unfällen.

Daher hat die Unfallkommission bestehend aus Kreis Coesfeld, Stadt Lüdinghausen, Kreispolizeibehörde Coesfeld und der Bezirksregierung Münster beschlossen, hier über das neue Verkehrszeichen das Überholen von einspurigen Fahrzeugen durch Autos oder Lastwagen zu verbieten. So will man zukünftig die Sicherheit aller am Straßenverkehr Teilnehmenden erhöhen und besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer schützen.

Offiziell heißt das in Lüdinghausen aufgestellt Verkehrszeichen 277.1 „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen“.

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