Neuer Handlungsleitfaden „Kinderschutz in der Jugendverbandsarbeit“ veröffentlicht
Der überarbeitete Handlungsleitfaden „Kinderschutz in der Jugendverbandsarbeit“ liegt nun vor. An der Neugestaltung des Leitfadens haben alle drei Jugendämter im Kreis maßgeblich mitgewirkt. Ziel ist es, die Aufmerksamkeit für Kinder und Jugendliche, die unter schwierigen Bedingungen aufwachsen, zu schärfen und Handlungssicherheit im Umgang mit möglichen Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung zu gewährleisten.
Der Leitfaden bietet Jugendverbänden und anderen Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, konkrete Hilfestellungen. Neu hinzugekommen ist ein Merkblatt zur Erstellung von Schutzkonzepten, das den Vereinen und Verbänden als praktische Orientierung dient. Dieses Merkblatt ist ein wichtiger Bestandteil, um die Anforderungen des Landeskinderschutzgesetzes umzusetzen. Dieses Gesetz verpflichtet Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ein Schutzkonzept vorzuhalten.
„Mit der Überarbeitung des Leitfadens möchten wir die Akteure in der Jugendverbandsarbeit sensibilisieren und dabei unterstützen, Kinder und Jugendliche noch besser zu schützen“, betonen die beteiligten Jugendämter.
Der Handlungsleitfaden wird an die Vereine und Verbände im Kreis Coesfeld, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, in den nächsten Wochen verteilt.