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Neue Inzidenzen erlauben weitere Lockerungen / Aktualisierte Coronaschutzverordnung gilt ab Freitag, 28.05.2021

Meldung vom:

Die nordrhein-westfälische Landesregierung aktualisiert zu Freitag, 28. Mai 2021, die Coronaschutzverordnung, wie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) mitteilt. Für den Kreis Coesfeld, mit einem Inzidenzwert von unter 35 könnten damit weitere Lockerungen greifen.

„Es werden klare Perspektiven für die kommenden Wochen aufgezeigt: vorsichtige Öffnungsschritte für Kreise und kreisfreie Städte mit stabilen 7-Tage-Inzidenzen von unter 100 und weitere vorsichtige Öffnungsschritte bei stabilen 7-Tages-Inzidenzen von 50 oder weniger bzw. von 35 oder weniger“, heißt es aus dem MAG

Seit dem 19.05.2021 liegt der 7-Tage-Inzidenzwert im Kreis Coesfeld unter 35. Auch bundesweit fällt die Anzahl der Neuinfektionen kontinuierlich. Ein deutliches Indiz, dass die dritte Welle gebrochen ist. Parallel dazu steigt die Impfquote in der Bevölkerung und liegt im Kreis Coesfeld bei den Erstimpfungen mit rund 44 Prozent der Menschen über dem Landes- und Bundesdurchschnitt. „Das sind für uns sehr erfreuliche Zahlen aber dennoch darf nicht vergessen werden: Die Pandemie ist noch nicht vorüber“, erinnert Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr an die weiterhin geltenden Kontakt- und Hygienemaßnahmen.

Neben den bisherigen Stufen von über 100 (Notbremse) und 100 bis über 50 (Stufe 3) werden mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung die Stufen von 50 bis über 35 (Stufe 2) und von unter 35 (Stufe 1) eingeführt. In allen drei Stufen sind die Öffnungsschritte weiterhin an Schutzvorkehrungen geknüpft, um Sicherheit zu schaffen und um den Schutzwall vor einer unerkannten Neuausbreitung von (Mutations-)Infektionen zu festigen. Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene (Immunisierte) negativ Getesteten gleich. Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, etwa die Maskenpflicht, fasst das MAGS die neuen Regelungen zusammen.

Die Zuordnung in die Inzidenzstufe für den Kreis Coesfeld und anderen Kommunen wird täglich auf http://www.mags.nrw.de/inzidenzstufen veröffentlicht.

Die Projekte im Rahmen der Modellregion im Kreis Coesfeld werden weiter fortgeführt und dienen der wissenschaftlichen Untersuchung von Auswirkungen der Angebote auf das seelische Wohlbefinden der Menschen.

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