Luftbild des Kreishaus 1 der Kreisverwaltung Coesfeld
  • Service-Portal
  • Suche

Natürlicher oder unnatürlicher Tod? – Leichenschau Thema einer Fortbildungsveranstaltung im Kreishaus in Coesfeld

Meldung vom:

Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, die Leichenschau nach Erhalt der Todesanzeige unverzüglich vorzunehmen sowie die Todesbescheinigung auszustellen und auszuhändigen. Von grundlegender Bedeutung ist dabei die Frage, ob ein natürlicher Tod vorliegt, ein Tötungsdelikt, eine andere nichtnatürliche Todesursache oder unklar ist, ob das eine oder andere zutrifft. Aus der Leichenschau können sich straf- oder zivilrechtliche, versicherungsmedizinische und epidemiologische Aspekte ergeben. Entsprechend treten bei der Durchführung einer Leichenschau oft Fragen auf, die einer Klärung bedürfen. Das Gesundheitsamt lud dazu Ärztinnen und Ärzte zu einer Fortbildungsveranstaltung am Mittwoch, 11. Januar 2023, ins Kreishaus in Coesfeld ein.

Drei Referierende beleuchteten das Thema jeweils aus ihrer Perspektive: Ralf Tyborczyk, Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Münster, Dr. Katharina Jellinghaus, von der Rechtsmedizin in Dortmund, sowie Anja Hahn, Kriminalhauptkommissarin beim Polizeipräsidium in Dortmund. Dr. Jellinghaus gehört auch zu dem Team, das im Auftrag des Kreisgesundheitsamtes die zweiten Leichenschauen durchführt, die in NRW vor einer Kremierung erforderlich sind.

Die als sogenannte Hybridveranstaltung – also in Präsenz und online – durchgeführte Fortbildung fand mit mehr als 40 Teilnehmenden eine gute Resonanz. Wir planen, das regelmäßig anzubieten, so Alexandra Winkler, Leiterin des Gesundheitsamtes des Kreises Coesfeld, die nächste Veranstaltung voraussichtlich noch in diesem Jahr.

Hilfe

Leichte Sprache

Wir stellen Inhalte unserer Web-Seite in Leichter Sprache zur Verfügung. Das Angebot wird mit Hilfe Künstlicher Intelligenz weiter ausgebaut.

Leichte Sprache

Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

Gebärdensprache

Kontakt

Kreis Coesfeld
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 18-0
Fax: 02541 18-9999
E-Mail: info@kreis-coesfeld.de
Kontaktformular