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Natürlicher oder unnatürlicher Tod? Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld bietet weiterhin Fortbildung im Januar 2024 an

Meldung vom:

Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, die Leichenschau nach Erhalt der Todesanzeige unverzüglich vorzunehmen sowie die Todesbescheinigung auszustellen und auszuhändigen. Von grundlegender Bedeutung ist dabei die Frage, ob ein natürlicher Tod, ein Tötungsdelikt, eine andere nichtnatürliche Todesursache vorliegt oder unklar ist, ob das eine oder andere zutrifft. Aus der Leichenschau können sich straf- oder zivilrechtliche, versicherungsmedizinische und epidemiologische Aspekte ergeben. Bei der Durchführung der Leichenschau treten oft Fragen auf, die einer Klärung bedürfen.

Darum greift das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld das Thema der Ersten Leichenschau in seiner nächsten Fortbildungsveranstaltung wieder auf. Am Mittwoch, 17. Januar 2024, ab 15:30 Uhr beleuchten Vertreter von Staatsanwaltschaft, Rechtsmedizin und Polizei in einer zweistündigen Veranstaltung im Kreishaus in Coesfeld ihre Perspektiven und verdeutlichen die Relevanz der Leichenschau. Im Anschluss beantworten sie den Teilnehmenden ihre offen gebliebenen Fragen.

Anmelden können sich Ärztinnen und Ärzte noch bis einschließlich 10. Januar 2024 unter dem Link www.coe.de/fobi-ga-leichenschau oder direkt bequem über den QR-Code. Dort sind auch weitere Informationen zu den Inhalten und Referenten der Veranstaltung zu finden.

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