Nach Ausbruch der Geflügelpest in Münster: Restriktionszonen betreffen auch Teile von Havixbeck, Nottuln und Senden
In der Überwachungszone, die einen Radius von zehn Kilometern hat, und in der Schutzzone, die eine Reichweite von drei Kilometern aufweist, gelten für Geflügelhaltungen und -transporte strenge Auflagen: Tierhalter in diesen Bereichen müssen dem Veterinäramt unverzüglich die Anzahl des bei ihnen gehaltenen Geflügels melden und zudem eine Vielzahl von Hygiene- oder Biosicherheitsmaßnahmen beachten; so darf etwa neben direktem auch kein indirekter Kontakt von Wildvögeln zu Hausgeflügel über Wasser, Futter, Einstreu oder Geräte bestehen. Auf der Seite https://www.kreis-coesfeld.de/themen-projekte/tiere-lebensmittel/gefluegelpest-vogelgrippe.html kann die Allgemeinverfügung des Kreises Coesfeld eingesehen werden. Dort findet sich auch eine interaktive Karte, auf der die Überwachungs- und Schutzzonen noch einmal visuell verdeutlicht werden und Tierhalter unter Eingabe Ihrer Adresse nachsehen können, ob sie in einer der Zonen liegen. Tierzahlen können per E-Mail an tiermeldung@kreis-coesfeld.de und per Fax an 02541 / 183999 übermittelt werden. Zum Schutz aller Geflügelbestände sind sämtliche Geflügelhalter in der Restriktionszone bis auf Weiteres verpflichtet, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen zu halten.
Die Viren können Hühner, Puten, Gänse, Enten, aber auch wildlebende Wasser- und andere Vögel infizieren. Betroffene Wildvögel können zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen, und vor allem wildlebende Wasservögel sind häufig symptomlose Träger und Ausscheider der Viren. Die Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. In Ausnahmefällen kann die Vogelgrippe auch auf den Menschen übertragen werden und dort eine Erkrankung auslösen. Die Infektion führt beim Hausgeflügel oft zum Tod der angesteckten Vögel. Die Viren sind sehr leicht übertragbar und können dadurch nicht nur den Tieren erhebliche Leiden zufügen, sondern auch dem Tierhalter immense wirtschaftliche Schäden verursachen. Wenn die Geflügelpest ausbricht, werden die Tiere eines betroffenen Bestandes deswegen zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung umgehend getötet.
Derzeit kommt die Geflügelpest bei Wildvögeln sehr häufig vor, wodurch eine Infektionsgefahr für alles Hausgeflügel besteht. Deshalb empfiehlt das Veterinäramt auch für alle Geflügelhaltungen außerhalb der Restriktionszonen grundsätzlich die Aufstallung des Geflügels in geschlossenen Ställen bzw. Schutzvorrichtungen, aber auch weitere Biosicherheitsmaßnahmen.