Modernisierung von Wohnraum: Kreis weist auf weiterhin attraktive Konditionen hin
Die neuen Förderbestimmungen beinhalten weiterhin attraktive Förderbedingungen. Sie lassen sich kurz mit der Formel 100 – 100 – 20 – 20 beschreiben
, berichtet Andreas Arf, Leiter des Fachdienstes Wohnraumförderung bei der Kreisverwaltung. Diese Zahlen stehen für eine 100-prozentige Förderung der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten in Höhe von maximal 100.000 EUR je Wohnung. Die Zweckbindung als sozialer Wohnraum, die sich durch die Förderung ergibt, beträgt 20 (oder 25) Jahre, und auf das anerkannte Darlehen werden 20 Prozent Tilgungsnachlass gewährt.
Förderfähig sind grundsätzlich alle baulichen Maßnahmen der Modernisierung sowie teilweise auch die der Instandsetzung in und an bestehenden Wohngebäuden (Mehrfamilienhäuser und Eigenheime). Für die Förderung eines Eigenheims bestehen Einkommensgrenzen.
Ein Termin für ein ausführliches, unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch kann mit Andreas Arf unter Telefon 02541 / 18-6400 vereinbart werden. Weitere Informationen finden sich im Internet unter https://serviceportal.kreis-coesfeld.de/ (Suchbegriff „Modernisierung“).