Luftbild des Kreishaus 1 der Kreisverwaltung Coesfeld
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Mitteilung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zum Entwurf des Haushaltes 2020 - Kreis Coesfeld nimmt Stellung dazu

Meldung vom:

Bereits im August und September hatte der Kreis Coesfeld eingeladen, um die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister über den damals aktuellen Planungsstand zum Haushalt 2020 des Kreises Coesfeld zu informieren und diesen im Einzelnen zu erläutern. „Bürgermeister Richard Borgmann aus Lüdinghausen und der Bürgermeister der Gemeinde Senden, Sebastian Täger, konnten leider keinen dieser Termine wahrnehmen, insofern mag es sich erklären, dass ihnen Einzelheiten nicht bekannt waren“, erläutert Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hatten in einer Pressemitteilung zum Entwurf des Haushalts 2020 einige Planungen kritisch hinterfragt.

Ein wichtiger Punkt war unter anderem auch die Errichtung einer Wohnanlage auf dem Gelände der ehemaligen Astrid-Lindgren-Schule in Lüdinghausen am Nottengartenweg. Bereits am 07. Mai 2019 haben hierzu erste Vorgespräche zwischen Bürgermeister Richard Borgmann und Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr stattgefunden.

Vor dem Hintergrund der Pestel-Studie, die auch für Lüdinghausen einen Bedarf an zusätzlichem bezahlbaren Wohnraum nachweist, erschien es dem Kreis sinnvoll, eine Wohnbebauung in Angriff zu nehmen. Aus Mitteln des sozialen Wohnungsbaus sollte bis zu 20 Prozent geförderter Wohnraum geschaffen werden. Unter Rückgriff auf KfW-Mittel sollte zudem energetisch sinnvoller Wohnraum entwickelt werden. Insgesamt sollten circa 60 bis 70 Wohneinheiten geschaffen werden. Da es sich immer schwieriger gestaltet, die Mittel der Deponierücklage ertragswirksam anzulegen, war der Gedanke, das Geld des Gebührenzahlers sinnvoll und rentierlich einzusetzen. Bereits in der Vergangenheit hatte der Kreis dieses vom allgemeinen Haushalt zu separierende Vermögen überwiegend in Aktien- und Rentenfonds angelegt. Die ursprüngliche Summe von 20 Mio. DM konnte so auf aktuell rund 24,7 Mio. EUR anwachsen, nachdem zwischenzeitlich bereits einige Rekultivierungsmaßnahmen an der Deponieanlage aus der Rücklage finanziert wurden. Zur Risikosenkung sollte ein Teilbetrag als Eigenkapital bei der Investition in Lüdinghausen eingesetzt werden.

Es ist somit unrichtig, zu behaupten, der Bau der Wohnanlage würde durch die Kommunen finanziert. Die rechtlich verpflichtende Deponierücklage wurde nicht aus Mitteln der Kreisumlage angespart, sondern entsprechend der gesetzlichen Vorgaben aus den Abfallgebühren, die von allen Bürgerinnen und Bürgern finanziert werden.

Ein weiterer Kritikpunkt ist für die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister die Höhe des Eigenkapitals des Kreises Coesfeld. Auch hier ist darauf hinzuweisen, dass der Kreis Coesfeld bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz im Jahr 2008 zu den Kommunen mit dem niedrigsten Eigenkapital in ganz NRW zählte. Gemessen am Bilanzvolumen ist der Kreis Coesfeld auch nach Auffassung der Aufsichtsbehörde permanent der latenten Gefahr der Haushaltssicherung ausgesetzt. Hierauf macht die Bezirksregierung Münster als Aufsichtsbehörde bis heute in ihren jährlichen Prüfungsberichten aufmerksam. Seit Jahren setzt der Kreis Coesfeld dennoch Mittel aus der Ausgleichsrücklage in der Planung ein, um die Höhe der Kreisumlage zu senken. Das Eigenkapital des Kreises ist seit 2015 relativ konstant und nur sehr geringen Schwankungen ausgesetzt. Im letzten Jahr ist es deutlich um rund 1,3 Mio. EUR auf 20,4 Mio. EUR gesunken. Das Eigenkapital der einzelnen kreisangehörigen Kommunen liegt nach den gemeldeten Angaben deutlich höher, und zwar zwischen rund 24 Mio. EUR und rund 150 Mio. EUR. Sollte der Kreis Coesfeld im Jahr 2019 einen Überschuss erwirtschaften, geht dieser direkt in die Ausgleichsrücklage über, die wiederum zur Senkung der Kreisumlage in den kommenden Jahren eingesetzt werden kann.

In den eingangs genannten Terminen mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern wurde wiederholt dargestellt, dass die bisher errechnete Kreisumlage für 2020 erfahrungsgemäß nicht dem zu erwartenden Endstand entspricht und erst der Kreistag über die endgültige Entnahme aus der Ausgleichsrücklage befindet. Dies ist eine seit Jahren geübte Praxis.

In dem Zusammenhang sei angemerkt, dass der Kreis Coesfeld im Jahr 2018 das niedrigste Aufkommen an der allgemeinen Kreisumlage je Einwohner in NRW hatte. In 2019 belegt der Kreis Coesfeld Platz 2. Ähnlich verhält es sich mit dem Hebesatz der Kreisumlage allgemein. Auch hier verfügt der Kreis Coesfeld seit 2018 nach dem Kreis Borken über den niedrigsten Hebesatz in NRW.  

Zudem sei darauf hingewiesen, dass aktuell mehr als 50 Prozent der Kreisumlage allgemein an den Landschaftsverband als Landschaftsumlage abzuführen sind. Die Kreisumlage allgemein beläuft sich aktuell lediglich auf circa 23 Prozent der Gesamterträge.

Der Vorwurf der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, dass der Kreis Coesfeld sein Personal extrem aufgestockt habe, kann so nicht widerspruchslos hingenommen werden. Derzeit beschäftigt der Kreis Coesfeld 925 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (einschließlich Ausbildungsstellen) auf insgesamt 794,2 Stellen. Davon entfallen auf die Jahre 2018 und 2019 insgesamt 110,32 neu geschaffene Stellen, die aber überwiegend drittfinanziert sind. Tatsächlich kreisumlagewirksam sind davon nur 11,07 Stellen. Für das kommende Jahr sind umlagewirksam nur 4,5 Stellen geplant. Diese Entwicklung entspricht einer Gesamtanhebung von lediglich 1,96 Prozent in drei Jahren. Hier von einer extremen Aufstockung zu sprechen, entspricht nicht der Realität.

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