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Masernschutzgesetz - Meldungen der Einrichtungen an das Gesundheitsamt ab dem 01.08.2022 nur noch elektronisch

Meldung vom:

Seit dem 01. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft. Das Gesetz gilt für alle Personen ab dem Jahrgang 1970, die u.a. in Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Gesundheitseinrichtungen betreut werden oder tätig sind. Diese müssen eine Masern-Schutzimpfung oder eine Masern-Immunität nachweisen.

Personen, die den Nachweis nicht rechtzeitig oder vollständig vorlegen, sind dem Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld zu melden. Das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld weist darauf hin, dass Meldungen durch die Einrichtungen ab dem 01.08.2022 nur noch über die Internetseite des Kreises Coesfeld möglich sind. Postalische oder telefonische Meldungen können nicht mehr angenommen werden.

Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz bzw. zur Masernimpfpflicht sind ebenfalls auf der Internetseite des Kreises Coesfeld (www.kreis-coesfeld.de) bereitgestellt.

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