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Land NRW ändert Regelung: Booster jetzt nach vier Monaten

Meldung vom:

Das Land Nordrhein-Westfalen ändert am heutigen Mittwoch (15. Dezember 2021) seine Regelung: Impfwillige ab 18 Jahre, bei denen die Grundimmunisierung weniger als fünf Monate zurückliegt, sollen nicht mehr zurückgewiesen, sondern ebenfalls geimpft werden – wenn ein Mindestabstand von vier Monaten erreicht ist. Der entsprechende Erlass des NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gilt ab sofort.

Durch einen Erlass vom Montag (13. Dezember 2021) war der Abstand zuvor kurzzeitig auf mindestens vier Wochen verkürzt worden. Die Impfstellen des Kreises Coesfeld, die sich in Lüdinghausen (Seppenrader Straße 18) und Coesfeld (Borkener Straße 23) befinden, setzen die neue Regelung direkt um. Wir reagieren flexibel auf die wechselnden Vorgaben. Wichtig ist, dass die Impfangebote wahrgenommen werden, betont Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr.

Termine für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen sind über das Portal https://impfstellen-drk-coe.de/ buchbar.

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