Kreisverwaltung irritiert die Forderung von Tempo 50 an der Kita Herkentrup
Da die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer dem Kreis Coesfeld sehr am Herzen liegt, hatten im Zuge der Interimslösung der Kita die Kreisverwaltung mit der Gemeindeverwaltung die Möglichkeiten zur Steigerung der Verkehrssicherheit ausgearbeitet. Alles im rechtlichen Rahmen Machbare wurde umgesetzt. Seinerzeit hat die Kreisverwaltung gemeinsam mit der Kreispolizeibehörde und im Konsens mit der Gemeinde, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h in Höhe der Kinderbetreuungseinrichtung auf 70 km/h reduziert. Um die Aufmerksamkeit der Autofahrer in diesem Bereich besonders auf querende Personen zu richten, wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung durch Gefahrzeichen ergänzt. Dadurch werden die Verkehrsteilnehmer sensibilisiert und zu besonders achtsamen Verhalten aufgefordert. Als letzte noch mögliche Maßnahme richtete die Kreisverwaltung das Überholverbot durch eine entsprechende Fahrbahnmarkierung ein. „Wir haben alle vertretbaren verkehrsrechtlichen Maßnahmen umgesetzt“, führt der Leiter des Fachdienstes Verkehrssicherung und -lenkung der Straßenverkehrsbehörde des Kreises, Peter Herzog, an. Die rechtlichen Hürden für Geschwindigkeitsbegrenzungen auf klassifizierten Straßen außerhalb der geschlossenen Ortschaft sind sehr hoch. Eine besondere Unfalllage, die weitere Einschränkungen des fließenden Verkehres rechtfertigen könnte, liegt laut Auskunft der Kreispolizeibehörde nicht vor. In den letzten vier Jahren gab es an dieser Stelle erfreulicherweise keinen Unfall.
Den Hinweisen, dass auf der K51 im Bereich der Kita vermehrt Geschwindigkeitsübertretungen vorkämen, wurde bereits nachgegangen. „Die zahlreichen festgestellten Tempoverstöße im Rahmen einer Geschwindigkeitsüberwachung haben gezeigt, dass viele Verkehrsteilnehmer die Regeln nicht hinreichend beachten. Dies ist ärgerlich und misslich. Wir werden auch in Zukunft vermehrt in diesem Bereich kontrollieren“, so der Kreisdirektor.
Dem generellen Appell des Bürgermeisters Möltgen an die Verkehrsteilnehmer zur Aufmerksamkeit und Behutsamkeit im Straßenverkehr pflichtet die Kreisverwaltung selbstverständlich und nachdrücklich bei.