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Kreis-Veterinärdienst warnt: Geflügelpest-Risiko weiterhin sehr hoch

Meldung vom:

Der Kreis Coesfeld warnt: Das Risiko, dass die Geflügelpest in den Kreis eingeschleppt wird, stuft der Veterinärdienst des Kreises auch weiterhin als sehr hoch ein. Nachdem die gefährliche Infektionskrankheit in den östlich vom Kreis Coesfeld gelegenen Kreisen Gütersloh, Paderborn und Soest ausgebrochen war, hat jetzt ganz aktuell auch der Kreis Wesel einen Geflügelpest-Verdachtsfall in Dingden.

Die bereits im November dargestellte Lage hat sich keineswegs verbessert, sondern eher verschlechtert – alle Geflügelhalter sind zur besonderen Aufmerksamkeit aufgerufen und dazu, Auffälligkeiten dem Veterinärdienst zu melden, betont Dr. Markus Nieters, Leiter des Veterinärdienstes des Kreises Coesfeld – und bietet Rat und Unterstützung an. Zwar wurden bei den Monitoring-Untersuchungen an Wildvögeln im Kreis Coesfeld bisher noch keine Geflügelpest-Erreger nachgewiesen. Wie schnell man jedoch von der Geflügelpest überrascht werden kann, zeigt ein anderer Weg einer möglichen Einschleppung: Ende November waren einige Hobby- und Kleinst-Hühnerhalter über einen „fahrenden Händler“ mit Junghennen beliefert worden, in deren Herkunftsbestand am Tag darauf die Geflügelpest ausbrach. Die klinischen und labordiagnostischen Untersuchungen ergaben dann, dass diese Junghennen Glück hatten und (noch) nicht mit der Geflügelpest infiziert waren. Aber es könnte jederzeit so passieren, warnt Dr. Nieters.

Trotz der angespannten Lage nehmen es einige, wenige Geflügelhalterinnen und -halter mit den Präventionsmaßnahmen und der Anmeldepflicht ihres Bestandes bei der Tierseuchenkasse offenbar nicht so genau. So wurde noch Anfang vorletzter Woche ein Rinderhalter überprüft, der seinen Geflügelbestand – freilaufende Enten und Hühner – nicht angemeldet hatte, obwohl er seine Meldepflichten und die öffentlichen Hinweise des Kreises kannte. Das ist absolut unverständlich und verantwortungslos gegenüber allen anderen, korrekten Geflügelhaltern – ob Landwirt oder Hobbyhalter, so Dr. Nieters. Daher wird in diesem Fall auch ein Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen die Meldepflichten eingeleitet. Doch das Gros der Halterinnen und Halter verhält sich korrekt und verantwortungsvoll, unterstreicht Dr. Nieters.

Sollte sich das Infektionsgeschehen weiter ausdehnen, kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass zum Schutz vor einer Geflügelpest-Infektion auch im Kreis Coesfeld eine Aufstallpflicht für Geflügel angeordnet werden muss – wie es jetzt die Kreise Wesel, Borken und Kleve wegen des Dingdener Verdachtsfalls getan haben. Dr. Nieters appelliert: Die Geflügelhalterinnen und -halter sind daher nochmals eindringlich aufgerufen, sich Gedanken über eine tierschutzkonforme Aufstallmöglichkeit zu machen – sofern noch nicht geschehen. Die Einschleppung kann von heute auf morgen kommen!

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