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Kreis Coesfeld ruft zu erhöhter Sensibilität für Afrikanische Schweinepest auf: Schutzmaßnahmen für Schweinehalter und Bevölkerung

Meldung vom:

Das Veterinäramt des Kreises Coesfeld warnt vor der zunehmenden Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und fordert sowohl Schweinehalter als auch die Bevölkerung zu erhöhter Aufmerksamkeit und Einhaltung von Hygienemaßnahmen auf. Seit dem ersten Nachweis der Krankheit bei einem Wildschwein im Kreis Groß-Gerau, Hessen, am 15. Juni 2024, wurden bereits über 80 Fälle in Hessen und Rheinland-Pfalz registriert. Besonders alarmierend ist, dass die ASP auch auf acht Hausschweinebestände in Hessen übergegriffen hat, vor allem in Klein- und Kleinst-Beständen.

Während größere Betriebe meist über ein ausgeprägtes Bewusstsein für Biosicherheit verfügen, ist dieses Thema in kleineren Beständen und bei Hobbyhaltern oft weniger präsent. Dabei gilt die Verpflichtung zur Seuchenprävention laut Tiergesundheitsgesetz und europäischem Tiergesundheitsrechtsakt (AHL) für alle Schweinehalter, unabhängig von der Betriebsgröße. Ein wirksamer Schutz vor ASP beinhaltet unter anderem das Verhindern jeglichen direkten und indirekten Kontakts zwischen Wild- und Hausschweinen sowie auch die korrekte vor Wildschweinen geschützte Lagerung von Futtermitteln und Einstreu.

Besondere Vorsicht ist auch im Umgang mit Lebensmitteln geboten: Das achtlose Wegwerfen von Nahrungsmitteln, insbesondere solche tierischer Herkunft aus osteuropäischen Ländern, kann zur Einschleppung der ASP führen. Schweinehalter müssen zudem sicherstellen, dass Besucher keinen Zugang zu den Tieren haben und durch gut sichtbar aufgestellte Schilder „Schweinebestand – unbefugtes Füttern und Betreten verboten!“ klar sichtbar darauf hinweisen, dass das Füttern verboten ist.

Das Veterinäramt des Kreises Coesfeld führt bereits verstärkte Kontrollen durch, um die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten. Hierbei liegt der Fokus besonders auf Klein- und Kleinst-Haltungen. Zusätzlich empfiehlt sich eine freiwillige Überprüfung der eigenen Biosicherheitsmaßnahmen mittels der kostenlosen „Risikoampel für Tierseuchen“ der Universität Vechta, die eine erste Einschätzung und Verbesserungsvorschläge bietet. Sie ist unter https://risikoampel.uni-vechta.de/ erreichbar.

Alle Schweinehalter, auch Hobbyhalter, sind verpflichtet, ihre Bestände bei der Tierseuchenkasse NRW zu melden. Informationen hierzu sind auf der Website der Landwirtschaftskammer NRW verfügbar (https://www.landwirtschaftskammer.de) .

Das Veterinäramt des Kreises Coesfeld appelliert an die Bevölkerung und alle Schweinehalter, durch verantwortungsbewusstes Verhalten und strikte Einhaltung der Hygienemaßnahmen dazu beizutragen, die Verbreitung der ASP zu verhindern. So kann gemeinsam dafür gesorgt werden, dass viele Tiere vor Leid bewahrt und Betriebe vor existenziellen Gefahren geschützt werden.

Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest finden Interessierte auf der Webseite des Friedrich-Loeffler-Instituts unter https://www.tsis.fli.de. sowie des LANUV NRW unter https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/afrikanische-schweinepest.

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