Kreis Coesfeld nimmt ersten Fall von Afrikanischer Schweinepest bei einem Wildschwein in Deutschland sehr ernst
Da sich das Ausbruchsgeschehen nahe der polnischen Grenze ereignet hat, sind die Landwirte im Kreis Coesfeld von dort festgelegten Restriktionen nicht betroffen, wenn sie keine Schweine aus den genannten Gebieten beziehen bzw. dort hin liefern. Ein zeitnaher Austausch mit den Vertretern der Landwirtschaft ist geplant. Die Seuche ist für infizierte Schweine in der Regel tödlich, für die Menschen jedoch ungefährlich.
Jägerinnen und Jäger werden gebeten, von Jagdreisen in den betroffenen Bereich Abstand zu nehmen, damit ein Einschleppen der Seuche in den Kreises Coesfeld und die Region vermieden wird.
Wichtig ist, den Fund von toten Wildschweinen unverzüglich zu melden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat hierfür eine zentrale Rufnummer eingerichtet; diese lautet: 0201-714488 und sollte unbedingt verwendet werden. Alternativ kann ein Fund auch an die folgende Mail-Adresse gemeldet werden: nbz@lanuv.nrw.de.
Ferner steht Ihnen das Veterinäramt des Kreises Coesfeld für Fundmeldungen unter Tel. Nr. 02541-183970 zur Verfügung.