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Kreis Coesfeld muss Corona-Fallbearbeitung umstellen / Pflichten zur Isolierung und Quarantäne bleiben

Meldung vom:

Der Kreis Coesfeld stellt am kommenden Freitag (18.03.2022) die Corona-Fallbearbeitung um. Bislang hat das Gesundheitsamt versucht, zu jeder Covid 19-infizierten Person, die von einem Labor nach einem PCR-Test als positiv gemeldet wurde, Kontakt aufzunehmen. „In den meisten Fällen ist uns das durch unsere Containment-Scouts und mit Unterstützung der Bundeswehr gelungen“, so Alexandra Winkler, Leiterin des Gesundheitsamtes. Nach rasant gestiegenen Fallzahlen und immer neuen traurigen Statistik-Rekorden sei das jetzt nicht mehr möglich. Hinzu komme, dass die Bundeswehr ihren Einsatz nicht habe fortsetzen können. Bis auf Weiteres verfährt der Kreis Coesfeld deshalb wie folgt:
  • Covid 19 –Infizierte werden nur noch angerufen, wenn sie 70 Jahre oder älter sind und nicht in einer Einrichtung leben. Bei einem Teil dieser Personengruppe wird von einem besonderen Unterstützungs- und Beratungsbedarf ausgegangen.
  • Die von den Laboren aufgrund der Meldepflicht übermittelten positiven Testergebnisse von PCR-Tests werden vom Gesundheitsamt weiterhin vollständig erfasst.
  • Alle Covid 19-infizierten Personen erhalten eine Ordnungsverfügung.
  • Freitestungen sind möglich. Die Ergebnisse der dazu gemachten Tests müssen aber nicht mehr an das Gesundheitsamt übermittelt werden. Die Testergebnisse sind für mindestens vier Wochen aufzubewahren. Damit kann belegt werden, dass die Isolierung von Infizierten oder Häusliche Quarantäne von engen Kontaktpersonen vorzeitig beendet werden durfte.
  • Die Hotline-Zeiten werden ausgeweitet, das Team wird verstärkt. Unter der Rufnummer 02541 18-5380 ist es nun von montags bis freitags von 9.00 – 16.30 Uhr erreichbar.

„Ganz wichtig ist, dass sich Covid 19-infizierte Personen auch unabhängig davon, ob sich das Gesundheitsamt bei ihnen meldet oder nicht, unverzüglich isolieren“ betont Winkler. Das gelte sowohl bei positivem Schnelltest als auch positivem PCR-Test. Wer sich einem PCR-Test unterziehe, um bei bestehender Symptomatik zu klären, ob es sich tatsächlich um eine Corona-Infektion handelt, müsse sich ebenfalls isolieren und dies fortsetzen, wenn das Ergebnis positiv ausfalle. Auch Haushaltsangehörige einer Covid 19-infizierten Person könnten quarantänepflichtig sein, zum Beispiel, wenn sie nicht ausreichend geimpft sind. Für weitere enge Kontaktpersonen eines Infizierten könne eine Häusliche Quarantäne dringend angeraten sein. Der Kreis Coesfeld informiert auf seiner Homepage über die in der Regel zehntägigen Quarantänen und Isolierungen. Die Möglichkeiten zur vorzeitigen Freitestung können ebenfalls unter www.kreis-coesfeld.de abgerufen werden.

Winkler appelliert an die Bevölkerung: „Die steigenden Infektionszahlen bekommen wir nur in den Griff, wenn sich möglichst alle an die Regeln halten.“ Zur Isolierung oder Quarantäne Verpflichtete müssten strikt zu Hause bleiben und Kontakte vermeiden. Die Bevölkerung müsse nach Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen und der ausgesetzten Regeln jetzt den Schutz für sich selbst neu definieren und im Zweifel den vorsichtigeren Weg wählen. Je mehr das gelinge, desto eher sei mit einem Rückgang der Zahlen zu rechnen und desto weniger Menschen würden die Erfahrung machen, dass die Omikron-Variante keineswegs nur zu symptomarmen Verläufen führe.

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