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Kreis Coesfeld erweitert Dienstleistungsangebot: Infektionsschutzbelehrung nun auch online möglich

Meldung vom:

Für alle Personen, die zum ersten Mal gewerbsmäßig direkten Kontakt mit offenen Lebensmitteln haben, erweitert der Kreis Coesfeld sein Dienstleistungsangebot: Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, die vor Aufnahme einer Tätigkeit in Lebensmittelverarbeitung oder -handel vorgeschrieben ist, kann seit Monatsbeginn auch online absolviert werden.

Damit kann die Infektionsschutzbelehrung nun flexibel, unkompliziert und ortsunabhängig erfolgen. Es können individuelle Termine von Montag bis Samstag reserviert werden. Die eigentliche Belehrung dauert rund 45 Minuten und wird in 17 verschiedenen Sprachen angeboten. Zum Abschluss kann das Schulungszertifikat direkt abgerufen werden.

Parallel finden auch weiterhin Präsenz-Veranstaltungen statt: Ab Oktober 2022 wird allen, die nicht online teilnehmen können, an jedem ersten Donnerstag im Monat eine Infektionsschutzbelehrung im Kreishaus I in Coesfeld angeboten.

Weitere Informationen und die Links zur Anmeldung – sowohl für die Online- als auch für die Präsenzveranstaltung – finden sich im Serviceportal des Kreises Coesfeld https://serviceportal.kreis-coesfeld.de/ unter dem Stichwort „Belehrung nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 IfSG“.

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