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Kommunale Ausländerbehörde stärkt die Antragssachbearbeitung durch Änderung der telefonischen Erreichbarkeit

Meldung vom:

Die Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld ändert ihre telefonischen Sprechzeiten ab dem 17. April 2023 und stärkt hierdurch die Antragssachbearbeitung. Bis auf Weiteres ist die Ausländerbehörde montags, mittwochs und freitags von jeweils 9.00 bis 12.00 Uhr und montags zusätzlich nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr telefonisch erreichbar.

Hintergrund dieser erforderlichen Maßnahme ist ein enorm gestiegener Arbeitsanfall. Dieser wurde durch Anträge auf Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln u.a. wegen der Fluchtbewegungen und der Bleiberechtsregelungen bspw. durch das zu Beginn des Jahres eingeführte Chancenaufenthaltsrecht verursacht. Ferner hat mit dem Ende der Coronaeinschränkungen auch die Fachkräftezuwanderung Fahrt aufgenommen.

Neben einer dezernatsinternen Personalverstärkung soll die Änderung der telefonischen Erreichbarkeit die Zeiten für die Antragssachbearbeitung stärken.  So soll die Bearbeitungsdauer reduziert und eine Vielzahl von telefonischen Anfragen von Betroffenen zum Stand der Bearbeitung ihres Antrags vermieden werden.

Von Rückfragen zum Bearbeitungsstand von Anträgen bittet die Ausländerbehörde abzusehen und verweist ergänzend auf die FAQs, die auf der Internetseite des Kreises Coesfeld unter https://www.kreis-coesfeld.de/themen-projekte/fluechtlinge-integration-auslaender/auslaenderbehoerde-faqs.html zu finden sind.

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