Kinderschutz geht alle an! Informationsveranstaltung für Vereine wurde gut besucht
Ziel der Veranstaltung war es insbesondere, die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Teilnehmenden über die gesetzlichen Änderungen des Paragraphen 72a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zu informieren: Dort geht es um die Vorlage eines Führungszeugnisses und den damit verbundenen Tätigkeitsausschluss, wenn Personen einschlägig vorbestraft sind. Aber auch das neue Landeskinderschutzgesetz NRW stand thematisch im Mittelpunkt.
Während der Veranstaltung konnten sich die Vertreterinnen und Vertreter der Vereine und Verbände intensiv über Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten institutioneller Schutzkonzepte austauschen. Neben den Jugendämtern stellten auch der Kreissportbund Coesfeld, der Deutsche Kinderschutzbund Kreisverband Coesfeld e.V. und die Außenstelle der „Fachstelle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene des Bistums Münster“ ihre Unterstützungsmöglichkeiten für die Praxis vor.
Die Referierenden bieten den Vereinen und Verbände auch vor Ort eine fachliche Begleitung bei der Erstellung von individuellen Schutzkonzepten an – von der Risikoanalyse bis hin zum fertigen Konzept. Die Kosten werden hierbei über das Landesprogramm „Wertevermittlung, Demokratiebildung und Prävention sexualisierter Gewalt in der und durch die Jugendhilfe“ getragen. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten sind unter www.coe.de/wertevermittlung zu finden.