Keine Infektionsschutzbelehrungen bis zum 27.03.
Coronavirus: Vorsichtsmaßnahme
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation findet die Belehrung nach § 43 Abs.1 Nr.1 Infektionsschutzgesetz in den kommenden 2 Wochen (16.03.2020 – 27.03.2020) in Coesfeld und Lüdinghausen nicht statt.