Katzenschutzverordnung: Halter im Kreis Coesfeld sollten Vorgaben beachten
Insbesondere müssen Hauskatzen, wenn sie nicht nur im Haus gehalten werden, sondern als sogenannte „Freigängerkatzen“ mindestens zeitweise freien Auslauf erhalten, ab August 2019 kastriert, gechipt und registriert sein. Nach Ablauf einer Übergangsfrist bis Ende dieses Monats kann es als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden, wenn gegen die Vorgaben verstoßen wird. Für Rückfragen stehen die Tierschutzvereine und das Veterinäramt des Kreises Coesfeld gern zur Verfügung.