Luftbild des Kreishaus 1 der Kreisverwaltung Coesfeld
  • Service-Portal
  • Suche

Katzenschutzverordnung: Halter im Kreis Coesfeld sollten Vorgaben beachten

Meldung vom:

Das Veterinäramt des Kreises Coesfeld erinnert alle Katzenhalter im Kreis Coesfeld daran, die Vorgaben der Katzenschutzverordnung einzuhalten. Diese ist am 01. Februar 2019 in Kraft getreten und dient dem Schutz von freilaufenden Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden – oftmals Probleme, die auf eine hohe Anzahl von Katzen im Kreisgebiet zurückzuführen sind.

Insbesondere müssen Hauskatzen, wenn sie nicht nur im Haus gehalten werden, sondern als sogenannte „Freigängerkatzen“ mindestens zeitweise freien Auslauf erhalten, ab August 2019 kastriert, gechipt und registriert sein. Nach Ablauf einer Übergangsfrist bis Ende dieses Monats kann es als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden, wenn gegen die Vorgaben verstoßen wird. Für Rückfragen stehen die Tierschutzvereine und das Veterinäramt des Kreises Coesfeld gern zur Verfügung.

Hilfe

Leichte Sprache

Wir stellen Inhalte unserer Web-Seite in Leichter Sprache zur Verfügung. Das Angebot wird mit Hilfe Künstlicher Intelligenz weiter ausgebaut.

Leichte Sprache

Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

Gebärdensprache

Kontakt

Kreis Coesfeld
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 18-0
Fax: 02541 18-9999
E-Mail: info@kreis-coesfeld.de
Kontaktformular