Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld blickt auf 100 Jahre Jugendamt
Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld nutzte die letzte Sitzung des Jahres 2024, um auf ein besonderes Jubiläum zurückzublicken: das 100-jährige Bestehen des Kreisjugendamtes Coesfeld. Dieses Jubiläum wurde nicht nur mit einem großen Familienfest gefeiert, sondern auch zum Anlass genommen, die Bedeutung der Jugendhilfe für die Region zu würdigen.
Seit seiner Gründung im Jahr 1924 hat das Kreisjugendamt Coesfeld und damit auch der Jugendhilfeausschuss, die Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien im Kreis maßgeblich geprägt. Mit einer Vielzahl an Angeboten, Programmen und Förderungen war und ist das Kreisjugendamt eine verlässliche Institution für junge Menschen und ihre Familien. "Die Arbeit des Kreisjugendamtes steht für Engagement und den unermüdlichen Einsatz für das Wohl unserer Jugend", betonte Jugenddezernent Detlef Schütt.
Das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG), das 1922 verabschiedet wurde und 1924 in Kraft trat, war das erste umfassende Gesetz, das den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen auf rechtlicher Ebene regelte. Es führte zur flächendeckenden Einrichtung von Jugendhilfeausschüssen in Deutschland. Während der NS-Zeit unterlag die Arbeit der Jugendämter der Ideologie des Nationalsozialismus. Obwohl das RJWG formal bestehen blieb, wurden die Aufgaben durch Verordnungen und Erlasse im Sinne des NS-Regimes ausgelegt. Nach dem Krieg wurde die Rolle der Jugendämter intensiv aufgearbeitet, im Zuge der demokratischen Neuordnung der Bundesrepublik Deutschland reformiert und kehrte zurück zur ursprünglichen sozialen Aufgaben. Die Arbeit der Jugendämter konzentrierte sich wieder auf die Förderung und den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Familien. Das Jugendwohlfahrtsgesetz schuf 1961 eine rechtliche Grundlage, die die Arbeit der Jugendämter modernisierte und demokratisch legitimierte.
Mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), auch bekannt als SGB VIII (Sozialgesetzbuch, achtes Buch) wurden die Jugendämter ab 1991 an die gesellschaftlichen Anforderungen angepasst. Wesentliche Neuerungen waren beispielsweise der Rechtsanspruch auf Hilfe und die Stärkung von Prävention und Partizipation.
Neben dem Rückblick richtete der Jugendhilfeausschuss auch den Blick in die Zukunft. Themen wie die Kindergartenbedarfsplanung, der neue Kinder- und Jugendförderplan (ab 2026), sowie die Partizipation junger Menschen stehen dabei im Fokus. Mit Stolz auf das Erreichte und einem klaren Blick in die Zukunft verabschiedete sich der Jugendhilfeausschuss in die weitere Arbeit, bereit, die nächsten 100 Jahre anzugehen.