Jetzt Förderung beantragen: Mittel für den Erhalt von Bildstöcke, Wegekreuze und Heiligenfiguren sind noch verfügbar
Für die Antragstellerinnen und Antragsteller ist die Förderung, die sich auf 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beläuft, besonders attraktiv. So werden 45 % der förderfähigen Kosten vom Land NRW getragen, der Kreis Coesfeld trägt ebenfalls 45 %, sodass Eigentümerinnen und Eigentümer lediglich 10 % Eigenanteil für Instandhaltungs- oder Sanierungsarbeiten an Bildstöcken, Wegekreuzen und Heiligenfiguren aufbringen müssen.
Die Fördermittel sind noch nicht ausgeschöpft, sodass eine Antragsstellung weiterhin möglich ist. Interessierte sollten jedoch spätestens bis Mitte 2024 mit der Beantragung beginnen, damit ein Abschluss der Arbeiten und die damit einhergehende Förderung bis Ende des Jahres erfolgen kann.
Bildstöcke, Heiligenfiguren und Wegekreuze sind Zeitzeugnisse des Glaubens und der Erinnerung. Sie prägen in besonderer Art und Weise die Kulturlandschaft des Münsterlandes und sollen als Teil des kulturellen Erbes erhalten bleiben.
Eine Antragstellung ist sowohl digital über das Online-Formular (www.coe.de/bildstock) als auch auf Nachfrage per pdf-Dokument oder in Papierform möglich. Das Online-Formular ist im Grunde selbsterklärend. Falls aber jemand damit Schwierigkeiten hat, helfen wir natürlich gerne weiter
, so die Sachbearbeiterin Kathrin Daldrup vom Kreis Coesfeld.
Auch bei Rückfragen steht Frau Daldrup zusammen mit Ihrer Kollegin Frau Kallerhoff gerne zur Verfügung. Alle Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier: www.coe.de/foerderprogramm.