Jetzt beantragen: Fördermittel für die eigenen vier Wände
Haushalte mit Kindern oder schwerbehinderten Angehörigen sind förderberechtigt, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen (siehe www.kreis-coesfeld.de/serviceportal, Suchbegriff „Wohneigentum“) einhalten und die finanzielle Belastung insgesamt tragen können. Je nachdem, in welchem Ort das Objekt gefördert werden soll, kann zum Beispiel eine Familie mit zwei Kindern für die Förderung selbst genutzten Wohnraums ein Grunddarlehen mit Familienbonus (Zusatzdarlehen) zwischen 137.000 EUR und 194.000 EUR erhalten
, informiert Anne Nickisch vom Fachdienst Wohnraumförderung des Kreises Coesfeld. Weitere Zusatzdarlehen sind für standortbedingte Mehrkosten, das Bauen mit Holz, für barrierefreie Objekte oder für Bauvorhaben mit Effizienzhaus-Standard 40 möglich. Auf die gewährten Darlehen kann dabei ein Tilgungsnachlass von 10 Prozent oder von 50 Prozent bei den Zusatzdarlehen gewährt werden.
Für barrierefreie Objekte sind ebenfalls lukrative Zusatzdarlehen verfügbar. Nicht nur ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen wissen den Wohnwert eines barrierefreien Objektes zu würdigen. Auch für junge Familien sind barrierefreie Objekte deutlich komfortabler
, betont Anne Nickisch. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich kostenlos und unverbindlich von Anne Nickisch oder zum Thema „Barrierefreiheit“ von Architektin Annette Manai-Joswowitz beraten lassen. Zu erreichen sind beide im Coesfelder Kreishaus unter den Durchwahlen 02541/18-6401 (Anne Nickisch, nur vormittags) und -6405 (Annette Manai-Joswowitz) beraten lassen. Weitere Informationen gibt es im Internet auf den Seiten www.mhkbg.nrw.de (Suchbegriff „Eigentumsförderung“) und www.nrwbank.de (Suchbegriff „Eigentumsförderung – Neubau oder Kauf“).