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Jahrgänge 1948 und 1949 können ab Mittwoch (21.04.2021) Impftermine buchen

Meldung vom:

Ab Mittwoch, 21. April 2021, 8 Uhr, können Personen, die zwischen dem 01.01.1948 und dem 31.12.1949 geboren wurden, über die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe einen Impftermin buchen. Dafür stehen das Internetportal www.116117.de (Direktlink: https://impfterminservice-kvwl.service-now.com) oder die Rufnummer 0800 116 117 02 zur Verfügung. Auch die Lebenspartner können unabhängig von ihrem Alter mit geimpft werden. Diese Personen werden bei Terminbuchung mit angegeben. Darüber informiert eine aktuelle Pressemeldung des NRW-Gesundheitsministerium. Die Jahrgänge 1948 und 1949 im Kreis Coesfeld erhalten in den kommenden Tagen ein Informationsschreiben mit einem Begleitschreiben per Post. Die Impfzentren sollen nicht ohne gültigen Termin aufgesucht werden, da die Zahl der dort vorhandenen Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.

Aktuell erhalten im Impfzentrum des Kreises Coesfeld in Dülmen folgende Gruppen ihre Schutzimpfung:

-       74-jährige und ältere Bürgerinnen und Bürger

-       Bürgerinnen und Bürger mit Vorerkrankungen nach §3 der Corona-Impfverordnung

-       Bis zu zwei Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung lebenden pflegebedürftigen Person über 70 Jahren oder von einer nach § 3 der Corona-Impfverordnung chronisch kranken und pflegebedürftigen Person

-       Weitere der in § 3 der Corona-Impfverordnung genannten Berufsgruppen

Impfberechtigte Berufsgruppen

Die impfberechtigten Beschäftigten aus Kindergärten, Förderschulen und Schulen der Primarstufe, die die Erstimpfung im Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg bekommen hatten, erhalten auch dort die Folgeimpfung. Im Berufskolleg werden auch die Über-60-Jährigen nachgeimpft, die im Rahmen der Sonderimpfaktion das Serum von AstraZeneca dort erhielten. Alle Personen, die ihre Erstimpfung im Impfzentrum bekamen, werden ihre Zweitimpfung ebenfalls im Impfzentrum erhalten.

Arztpraxen

Ein behandelnder Arzt wird nach Verfügbarkeit der Impfstoffe Personen mit bestimmten Vorerkrankungen und Kontaktpersonen von Schwangeren nach der geltenden Impfverordnung ein Impfangebot unterbreiten. Wer einen Impftermin bei seinem Hausarzt erhalten hat, sollte sich die Aufklärungs- und Einwilligungsbögen nach Möglichkeit bereits vorab ausdrucken und ausgefüllt mit in die Praxis bringen. Die Unterlagen können auf https://www.corona-kvwl.de/impfterminheruntergeladen werden.

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