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Jagdscheine: Neues Gesetz verlängert Bearbeitungszeiten erheblich

Meldung vom:

Wer einen Jagdschein beantragen oder verlängern möchte, sollte künftig mehr Geduld mitbringen. Grund dafür ist das seit dem 31. Oktober bundesweit geltende Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems. Dieses sorgt laut Angaben der unteren Jagdbehörde des Kreises Coesfeld für deutlich längere Bearbeitungszeiten. Die untere Jagdbehörde des Kreises Coesfeld bittet daher alle Betroffenen, deren Jagdschein zum 31.03.2025 auslaufen wird, bereits jetzt schon einen Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins zu stellen. Der Jagdschein und die nötige Versicherungsbestätigung der Jagdhaftpflicht kann dann nächstes Jahr nachgesandt werden.

Bis vor Kurzem konnten Anträge rund um den Jagdschein direkt bei der unteren Jagdbehörde des Kreises Coesfeld gestellt und bearbeitet werden. Dabei wurden Zuverlässigkeit und persönliche Eignung der Antragsteller überprüft, und relevante Informationen konnten schnell und digital vom Verfassungsschutz, dem Landeskriminalamt NRW sowie dem Bundeszentralregister eingeholt werden.

Mit den neuen gesetzlichen Vorgaben hat sich der Prozess jedoch erheblich verändert. Zwar bleibt die untere Jagdbehörde weiterhin die Anlaufstelle für Anträge, doch muss nun auch die Waffenbehörde der Polizei eingebunden werden. Diese holt künftig alle relevanten Informationen zur Zuverlässigkeit der Antragsteller ein. Darüber hinaus wurde der Kreis der zu beteiligenden Behörden von vier auf sechs erweitert, da jetzt auch das Zollkriminalamt und die Bundespolizei in die Prüfungen einbezogen werden müssen.

Besonders aufwendig wird es, wenn Antragsteller in den letzten zehn Jahren umgezogen sind. In diesen Fällen müssen zusätzlich die jeweils zuständigen Polizeidienststellen der früheren Wohnorte, soweit diese nicht auch im Kreis Coesfeld waren, abgefragt werden – jede Ortsänderung bedeutet eine zusätzliche Anfrage.

Nach Mitteilung des Landes sind seit Freitag, dem 29.11.2024 auch die technischen Voraussetzungen geschaffen worden, die zusätzlichen Behörden EDV-gestützt abfragen zu können.

Es ist davon auszugehen, dass es gerade zu Anfang noch zu Verzögerungen in der Bearbeitung der Anträge kommen wird, Ziel ist es aber, bis zum Beginn des neuen Jagdjahres zum 01.04.2025 rechtzeitig eingegangene Verlängerungsanträge abgearbeitet zu haben.

Im Kreis Coesfeld besitzen rund 3.300 Bürgerinnen und Bürger einen gültigen Jagdschein. Jährlich werden etwa 1.100 Anträge auf Verlängerung gestellt. Die Geltungsdauer der Jagdscheine beträgt ein bis drei Jahre.

Die Kreisverwaltung empfiehlt allen Betroffenen, ihre Anträge frühzeitig, möglichst jetzt schon, einzureichen und sich auf längere Wartezeiten einzustellen. Bitte sehen Sie auch von telefonischen Nachfragen nach dem Bearbeitungsstand bei den Mitarbeitern der unteren Jagdbehörde des Kreises Coesfeld und der Waffenbehörde der Kreispolizeibehörde Coesfeld ab. Es ist auch beabsichtigt, alle betroffenen Jäger gemeinsam mit der Kreisjägerschaft mittels Rundschreiben noch zu informieren.

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