Jährliche Anpassung der Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung
Die stark gestiegenen Energie- und Personalkosten, der Ausbau des Betreuungsangebots sowie der erhöhte Betreuungsbedarf haben die Kosten für die Kinderbetreuung in den letzten Jahren stark steigen lassen. Davon sind auch die Elternbeiträge zur Kinderbetreuung betroffen. Deren jährliche Anpassung ist in der Elternbeitragssatzung des Kreises Coesfeld festgelegt und an die Regelung des Kinderbildungsgesetzes zur Erhöhung der Kindpauschalen durch das Land NRW gekoppelt. So erhöhen sich die Elternbeiträge analog zur Steigerung der Kindpauschalen. Diese Regelung wurde 2016 im Zuge der politischen Willensbildung im Jugendhilfeausschuss und Kreisausschuss einstimmig und im Kreistag mit nur einer Enthaltung verabschiedet.
„Für uns steht eine gute und verlässliche Betreuung im Vordergrund. Dafür setzen sich die Einrichtungen, die Träger der Kindertagesbetreuung, die Kommunen und der Kreis ein. In ganz NRW haben wir mit 42,5 Prozent hier im Kreis Coesfeld die höchste U-3 Betreuungsquote, was sowohl das große Vertrauen in die Angebote als auch dessen hohe Qualität unterstreicht. Insofern sind die Elternbeiträge für die vielfältigen Betreuungsmöglichkeiten angemessen“, bekräftigten Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr und Fachdezernent Detlef Schütt. Die gestiegenen Kosten führen jedoch dazu, dass sowohl die einzuplanenden Mittel im Kreishaushalt im Bereich Kindertagesbetreuung als auch die Jugendamtsumlage in den letzten Jahren stark gestiegen sind. So wird sich die Jugendamtsumlage, in der Kosten für Kinderbetreuung ein wesentlicher Bestandteil sind, weiter erhöhen. Betrug ihr Volumen im Jahr 2017 noch 25,9 Millionen Euro, wird sie voraussichtlich auf 48,3 Millionen Euro für 2024 steigen. Dies belastet die kreisangehörigen Kommunen, deren Finanzkraft schon jetzt angespannt ist, und auch den Kreis Coesfeld.
Der Kreis überprüft und evaluiert gemeinsam mit der Politik regelmäßig die zur Verfügung stehenden Steuerungsmöglichkeiten, um mögliche Anpassungspotenziale bei den Elternbeiträgen identifizieren und nutzen zu können. So findet beispielsweise regelmäßig eine Überprüfung der Einkommensstaffelung für Elternbeiträge statt, um eine dem Einkommen angemessene Festsetzung zu ermöglichen. Schon jetzt werden Einkommensunterschiede sehr kleinschrittig ab der Bemessungsgrenze von 24.000 Euro berücksichtigt. Unterhalb dieses Einkommens werden gar keine Elternbeiträge erhoben, die weitere Festsetzung erfolgt in Einkommensstufen im Abstand von zumeist 2.000 Euro.