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Initiative ALTBAUNEU informiert: Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ wird jetzt für KfW-Förderung vorausgesetzt

Meldung vom:

Zu Jahresbeginn stoppte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kurzfristig die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – auch für Neubauten, die als „Effizienzhaus 55 (EH55)“ klassifiziert sind. Seit dem 21. April ist es nun wieder möglich, Neuanträge für die Sanierungsförderung zu stellen – zumindest für das „Effizienzhaus 40 (EH40)“, mit dem die KfW einen besonders energiesparenden Bau- und Sanierungsstandard definiert. Die Gebäudemodernisierungsinitiative ALTBAUNEU des Kreises Coesfeld weist allerdings darauf hin, dass für die Beantragung ab sofort das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) erforderlich ist.

Dieses wurde im Juni 2021 als optionaler Teil der BEG eingeführt und ist ein staatliches Gütesiegel für Wohn- und Nichtwohngebäude. Es soll dokumentieren, dass damit ausgezeichnete Gebäude zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen. Damit Gebäude das Qualitätssiegel erhalten, müssen sie besondere ökologische, soziokulturelle und ökonomische Anforderungen erfüllen, erläutert Gebäudeenergieberater André Harbring von der Service GmbH der Kreishandwerkerschaft Coesfeld. Dabei werden Kriterien zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen und des Energiebedarfs, aber auch zur Schadstoffvermeidung in Baumaterialien, zur Barrierefreiheit, zum Umgang mit Ressourcen und zur nachhaltigen Materialgewinnung definiert. Es gibt dabei zwei verschiedene Auszeichnungen: „Plus“ und „Premium“. Die Kategorie ‚Plus‘ zeigt die Erfüllung überdurchschnittlicher Anforderungen an Nachhaltigkeitskriterien, erklärt Harbring. Zum Beispiel darf der ermittelte Primärbedarf an nicht erneuerbaren Energien maximal 96 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr erreichen. Hingegen steht die Kategorie „Premium“ für deutlich überdurchschnittliche Anforderungen: Der ermittelte Primärbedarf nicht erneuerbarer Energien darf hier höchstens 64 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr erreichen. Was die generelle Förderfähigkeit sowie Art und Umfang der Unterstützung betrifft, macht es hier keinen Unterschied, ob QNG „Plus“ oder QNG „Premium“ erreicht wurde.

Die Kriterien und die Bedingungen für das Qualitätssiegel QNG werden jeweils vom Bundesbauministerium festgelegt. Vergeben wird das Qualitätssiegel durch unabhängige Zertifizierungsstellen, die von der antragstellenden Person beauftragt werden. Das Siegel soll dazu beitragen, bis zum Jahr 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Alle Informationen dazu gibt es auf der Internetseite: www.nachhaltigesbauen.de

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