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Impfungen von weiteren Personen im Kreis Coesfeld möglich

Meldung vom:

Das Impfzentrum fragt seit letzter Woche bei den 35 Pflegediensten im Kreis Coesfeld den Bedarf der Impfdosen für bettlägerige Personen mit dem Pflegegrad 4 oder 5 ab. Nach dem neuen Impferlass können diese Personen ihrem Arzt zusätzlich zwei Kontaktpersonen nennen, die in der Häuslichkeit der pflegebedürftigen Person leben und ebenfalls geimpft werden können.

Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte können den Impfstoff über das Impfzentrum des Kreises Coesfeld beziehen, oder benennen die Impfberechtigten, die durch mobile Teams ein Impfangebot erhalten sollen. Eine Kontaktaufnahme durch die Patentinnen und Patienten mit dem Impfzentrum ist nicht erforderlich.

Darüber hinaus können Personen über 70 Jahre im Kreis Coesfeld voraussichtlich ab dem 06.04.2021 ausschließlich über das Terminbuchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung einen Termin für die Schutzimpfung buchen. Die Termine werden voraussichtlich ab der 15. Kalenderwoche zur Verfügung stehen und je nach Verfügbarkeit der Impfstoffe vergeben. Dabei werden auch Paarbuchungen möglich sein. Aufgrund der großen Gruppe der über 70-Jährigen, die im Kreis Coesfeld rund 18800 Personen umfasst, wird ein stufenweises Vorgehen – beginnend mit den 79-Jährigen - aktuell abgestimmt.

Da im Kreis Coesfeld jede einzelne Impfdosis genutzt wird, ist eine Ausweitung der Impfangebote auf weitere Personen der Priorisierungsgruppe zwei momentan leider noch nicht möglich.

Im zwölften Impferlass ist zudem aufgeführt, dass bei Personen mit einem ärztlichen Zeugnis, das eine Unverträglichkeit gegen den Impfstoff eines bestimmten Herstellers bescheinigt, abhängig von der Verfügbarkeit eine Impfung mit einem alternativen Impfstoff durchgeführt werden kann. Die Impfung muss gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

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