Impffahrplan des Impfzentrums online
Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad, die nicht in einer Einrichtung leben und zudem über 70 Jahre alt sind beziehungsweise ein ärztliches Attest über eine Behinderung oder Erkrankung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Corona-Impfverordnung (Corona ImpfVO) haben, können nun beim Impfzentrum des Kreises Coesfeld einen Impftermin buchen.
Auch bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren können sich immunisieren lassen. Das Impfzentrum in Dülmen weist daraufhin, dass die Impfung von Kontaktpersonen einer Schwangeren in den Mutterpass eingetragen wird. Das Vorlegen des Original-Mutterpasses ist daher zwingend erforderlich. Fotos oder Kopien sind nicht ausreichend.
Der Impffahrplan ist unter www.impfzentrum-coesfeld.de einsehbar. Dort erfolgt auch die Registrierung zur Terminvergabe unter einem hierfür eingerichteten Kontaktformular, zu finden unter der Rubrik Impfzentrum Kreis Coesfeld unter dem Reiter: „Aktuell können folgende Personen geimpft werden“. Die weiteren bisher berechtigten Berufsgruppen nach § 2 und 3 der Corona ImpfVO können sich hier ebenfalls für einen Impftermin registrieren.
Die Terminvergabe aller Menschen ab 70 Jahren sowie Personen mit bestimmten Vorerkrankungen nach § 3 erfolgt wie bisher bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung für die Impfpriorisierung über die KVWL auf der Seite www.116117.de oder über die kostenlose Telefonnummer 0800 / 116 117 02.
Die Priorisierungsstufe 3 „Erhöhte Priorität“ nach § 4 der Corona ImpfVO wurde vom Land NRW noch nicht freigegeben. Sobald Informationen über den Start der Impfungen vorliegen, wird der Kreis Coesfeld darüber berichten und den Impffahrplan entsprechend ergänzen.