Hinweise und Empfehlungen für die Durchführung von Gesellschaftsjagden unter Corona-Bedingungen
Als generelle Maßnahme der Vorbereitung und Durchführung zählt die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5m. Soweit dieser Abstand nicht eingehalten werden kann, ist von allen Teilnehmern eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Personen mit Erkältungssymptomen haben der Jagd fern zu bleiben. Die AHA-Regeln (Abstand, Hygieneregeln, Alltagsmasken) sind obligatorisch. Die Kontaktnachverfolgung ist für 4 Wochen sicherzustellen. Ohne die Gewährung des Mindestanstands dürfen nur kleine Gruppen von maximal 10 Personen (bei hohen Infektionszahlen 5 Personen) zusammentreffen. Zusammenkünfte sollen im Freien oder unter überdachten Einrichtungen stattfinden. Innerhalb von geschlossenen Räumen gilt die Pflicht des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Pflicht zum Einhalten des Mindestabstands.
Größere Ansammlungen sind im Rahmen der Jagd zu vermeiden. Für den gesamten Jagdablauf sind feste Kontaktgruppen zu bilden, die der Obergrenze der Coronaschutzverordnung entsprechen und dann während des Jagdtages auch unter Unterschreitung des Abstands und ohne ständiges Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung, in Situationen, in denen diese Vorkehrungen nicht möglich sind, zusammenwirken können. Die Personenanzahl der Kontaktgruppe ist auf 10 Personen zu begrenzen. In Kommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz über 50 ist die Gruppe auf 5 Personen zu begrenzen.
Weitere Hinweise und Empfehlungen wie diese Anforderungen innerhalb der Gesellschaftsjagd im gesamten Ablauf umzusetzen sind, finden sie detailliert unter dem Stichwort Jagd auf www.kreis-coesfeld.de/corona-downloads.