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Haushaltebefragung zum Zensus 2022: Auskünfte geben und Mahnverfahren verhindern

Meldung vom:

Haushaltebefragung zum Zensus 2022: An rund 4.800 Anschriften im Kreis Coesfeld haben Erhebungsbeauftragte in den letzten drei Monaten Bewohnerinnen und Bewohner zu ihren persönlichen Daten befragt. Dabei wurden Zugangsdaten zu Onlinefragebögen oder auf Wunsch auch Papierfragebögen übergeben. In der Erhebungsstelle des Kreises sind inzwischen Daten von mehr als 12.000 Personen erfasst worden, das ist bereits mehr als die Hälfte der Auskunftspflichtigen. 71 Prozent der Befragten haben die Fragen dabei online, 29 Prozent per Papierfragebogen beantwortet.

Seit Mitte Juli schreibt der Kreis jene Haushalte an, bei denen trotz zweimaliger Terminankündigung und der Möglichkeit, einen Telefontermin zu vereinbaren, niemand angetroffen wurde. Diese Haushalte erhalten ein Erinnerungsschreiben mit Zugangsdaten für bis zu fünf Personen. Schließlich ist noch nicht bekannt, wie viele Personen tatsächlich in diesem Haushalt leben, erläutert Roland Pokern, Leiter der Erhebungsstelle beim Kreis Coesfeld.

Alle Auskunftspflichtigen, die bislang den Online-Fragebogen nicht ausgefüllt oder den Papierfragebogen noch nicht zurückgesandt haben, werden seit Mitte August angeschrieben. Viele Auskunftspflichtige haben die Zugangsdaten oder den Papierbogen verlegt und die Antwort dann vergessen, berichtet Pokern. Im Erinnerungsschreiben finden sich daher neue Zugangsdaten, mit denen die Angaben mit jedem internetfähigen Endgerät eingegeben werden können. Wer die Auskünfte lieber in Papierform gibt, erhält auf Anfrage Fragebogen und Freiumschlag zur Rücksendung zugeschickt. Die in den Schreiben gesetzte Frist von zwei Wochen kann in begründeten Fällen per E-Mail oder Telefonanfrage verlängert werden.

Wer sich nicht beteiligt, riskiert ein Bußgeld. Außerdem kann die Beantwortung der Fragen mit Zwangsgeld eingefordert werden. Voraussichtlich ab Mitte September wird der Kreis erste Zwangsgeldandrohungen an Auskunftspflichtige versenden, die trotz Erinnerung noch immer keine Auskunft erteilt haben. Ziel ist es, die benötigten Daten zu erhalten. Die Erhebungsstelle des Kreises hofft, kein Zwangsgeld festsetzen zu müssen, betont Pokern.

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