Luftbild des Kreishaus 1 der Kreisverwaltung Coesfeld
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Geimpft, genesen oder getestet gilt auch im Kreishaus

Meldung vom:

Für den Zutritt zu allen Dienststellen des Kreises Coesfeld gilt ab morgen (1. Dezember 2021) die 3G-Regelung: Geimpft, Genesen, Getestet. Ein entsprechender Nachweis ist bei Aufforderung vorzulegen.

Der Kreis Coesfeld bittet darum, die Besuche in den Dienststellen auf das Notwendigste zu beschränken und Anliegen möglichst per Telefon, E-Mail, Brief oder Einwurf von Unterlagen zu erledigen. Termine für die Zulassungsstellen können unter https://www.coe.de/termine-kfz vereinbart werden, für die Führerscheinstelle unter https://www.coe.de/termine-fs.

Ein persönlicher Termin kann nur mit einem gültigen 3G-Nachweis stattfinden. Die Kontrolle erfolgt durch die jeweiligen Sachbearbeitenden.

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