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Gehölzschnitt nur noch bis 1. März zulässig

Meldung vom:

Die Umweltabteilung des Kreises Coesfeld weist darauf hin, dass laut Bundesnaturschutzgesetz Hecken, Gebüsche und Bäume zwischen dem 1. März und dem 30. September nicht abgeschnitten, „auf den Stock gesetzt“ oder beseitigt werden dürfen. Mit diesem Verbot soll insbesondere sichergestellt werden, dass Vögel ungestört nisten können. Für viele Vogelarten beginnt bald die Brutsaison. Ausnahmen von diesem Verbot können im Regelfall nicht gewährt werden.

Ein schonender Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Zuwachses ist allerdings weiterhin erlaubt. Das Baumfällverbot gilt überdies nicht für Bäume, die im Wald oder im Garten stehen. Trotzdem muss auch hier Rücksicht auf Nester oder Bewohner von Baumhöhlen genommen werden. Notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen werden ebenfalls nicht eingeschränkt, aber auch dabei ist die Tierwelt zu berücksichtigen.

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