Gehölzschnitt nur noch bis 1. März zulässig
Ein schonender Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Zuwachses ist allerdings weiterhin erlaubt. Das Baumfällverbot gilt überdies nicht für Bäume, die im Wald oder im Garten stehen. Trotzdem muss auch hier Rücksicht auf Nester oder Bewohner von Baumhöhlen genommen werden. Notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen werden ebenfalls nicht eingeschränkt, aber auch dabei ist die Tierwelt zu berücksichtigen.