Luftbild des Kreishaus 1 der Kreisverwaltung Coesfeld
  • Service-Portal
  • Suche

Gehölze dürfen ab 1. März nicht mehr gekappt werden - Bis 30. September nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt

Meldung vom:

Das Bundesnaturschutzgesetz sieht vor, dass vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres Hecken und Büsche, aber auch Bäume nicht beschnitten, gerodet oder "auf den Stock gesetzt“ werden dürfen. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld jetzt hin. Mit diesem Verbot soll gewährleistet werden, dass Vögel ungestört nisten können, es orientiert sich also an den Nistzeiten der Vogelwelt.

Erlaubt ist dann allerdings weiterhin ein schonender Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Zuwachses. Das Baumfällverbot gilt überdies nicht für Bäume, die in Wald oder Garten stehen, allerdings muss hier ebenfalls auf bestehende Nester Rücksicht genommen werden. Notwendige Maßnahmen zur Verkehrssicherung werden selbstverständlich nicht eingeschränkt. Aber auch da ist die heimische Tierwelt zu respektieren.

Hilfe

Leichte Sprache

Wir stellen Inhalte unserer Web-Seite in Leichter Sprache zur Verfügung. Das Angebot wird mit Hilfe Künstlicher Intelligenz weiter ausgebaut.

Leichte Sprache

Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

Gebärdensprache

Kontakt

Kreis Coesfeld
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 18-0
Fax: 02541 18-9999
E-Mail: info@kreis-coesfeld.de
Kontaktformular