Gehölze dürfen ab 1. März nicht mehr gekappt werden - Bis 30. September nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt
Erlaubt ist dann allerdings weiterhin ein schonender Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Zuwachses. Das Baumfällverbot gilt überdies nicht für Bäume, die in Wald oder Garten stehen, allerdings muss hier ebenfalls auf bestehende Nester Rücksicht genommen werden. Notwendige Maßnahmen zur Verkehrssicherung werden selbstverständlich nicht eingeschränkt. Aber auch da ist die heimische Tierwelt zu respektieren.