Luftbild des Kreishaus 1 der Kreisverwaltung Coesfeld
  • Service-Portal
  • Suche

Geflügelpest: Veterinärdienst bittet um Mithilfe

Meldung vom:

Seit Ende Oktober breitet sich in Deutschland erneut die Geflügelpest unter den Wildvögeln aus. Betroffen ist hauptsächlich die Nordseeküste in Schleswig-Holstein und die Ostseeküste in Mecklenburg-Vorpommern, hier insbesondere Rügen. Auch aus Niedersachsen und Hamburg wurden Fälle gemeldet.

Vor allem die Wildenten und Wildgänse, die sich während ihres Vogelzuges aus dem westsibirischen Tiefland in ihre Winterquartiere infiziert haben, sterben in den Rastgebieten in Norddeutschland in großer Anzahl.

Zurzeit gibt es in NRW noch keine Nachweise des hochansteckenden Geflügelpestvirus H5N8. Es ist aber davon auszugehen, dass mit dem Eintreffen der Zugvögel das Virus in Rast-und Überwinterungsquartiere eingeschleppt wird und auch Tiere verenden werden. Daher bittet das Veterinäramt des Kreises Coesfeld alle Bürgerinnen und Bürger um erhöhte Aufmerksamkeit und um Meldung von tot aufgefundenen Wildvögeln, insbesondere von Wildenten, Wildgänsen, Schwänen, Greifvögeln und Raben. Tote Tauben und Singvögel brauchen nicht gemeldet werden. Sie spielen bei dem Seuchengeschehen keine Rolle.

Zur Prävention ist die Früherkennung der Geflügelpest außerordentlich wichtig, um das Einschleppen des Geflügelpestvirus in Hausgeflügelbestände unbedingt zu verhindern. Der Veterinärdienst Kreis Coesfeld richtet dazu einen besonderen Appell an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, unabhängig davon, ob es sich um kommerzielle Betriebe oder um Hobbyhaltungen handelt. Hierzu gehört u.a. das Tragen von Schutzkleidung und getrenntem Schuhwerk für den Tierbereich. Größere Geflügelhaltungen müssen ergänzende gesetzlich vorgeschriebene Anforderungen einhalten. Wird das Geflügel auch draußen gehalten, ist besondere Vorsicht geboten. Wildvögel dürfen keinen Kontakt zu Futter, Einstreu oder sonstigen Gegenständen haben, mit denen das Hausgeflügel in Berührung kommen kann. Auch das Tränken des Geflügels mit Oberflächenwasser, zu dem wildlebende Vögel Zugang hatten, ist zu unterbinden.

Jeder Geflügelhalter hat die Pflicht, den Veterinärdienst über unklare Krankheits- oder Todesfälle zu informieren und durch seinen betreuenden Tierarzt die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Der Fund von tot aufgefundenen Wildvögeln (s.o.) soll dem Veterinärdienst unter der Telefonnummer 02541/18-3912 gemeldet werden.

Hilfe

Leichte Sprache

Wir stellen Inhalte unserer Web-Seite in Leichter Sprache zur Verfügung. Das Angebot wird mit Hilfe Künstlicher Intelligenz weiter ausgebaut.

Leichte Sprache

Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

Gebärdensprache

Kontakt

Kreis Coesfeld
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 18-0
Fax: 02541 18-9999
E-Mail: info@kreis-coesfeld.de
Kontaktformular