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Geflügelpest: Restriktionszonen und Aufstallungspflicht für den Kreis Coesfeld aufgehoben

Meldung vom:

Ein Fall von Geflügelpest in Drensteinfurt führte im April zu Restriktionsmaßnahmen, die auch den Kreis Coesfeld betrafen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung sind die Restriktionsgebiete und die Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht zum Verbot von Geflügelausstellungen und -märkten im Kreis Coesfeld nun wieder aufgehoben worden.

Durch den nachgewiesenen Fall von Geflügelpest hatte der Nachbarkreis Warendorf sowohl einen Sperrbezirk als auch ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von drei beziehungsweise zehn Kilometern rund um den betroffenen Geflügelbetrieb festgelegt. Innerhalb solcher Gebiete gelten für Geflügelhaltungen und -transporte strenge Auflagen. Davon war in Teilen auch das Gemeindegebiet von Senden, Ascheberg und andere Randbereiche im Kreisgebiet betroffen. Der Kreis Coesfeld legte mit der Allgemeinverfügung vom 16.04.2021 entsprechende Maßnahmen zum Schutz von Geflügel und sogenannte Restriktionszonen fest.

Mittlerweile sind alle seuchenrechtlich erforderlichen Maßnahmen innerhalb der Gebiete durchgeführt worden, wie das Veterinäramt des Kreises Coesfeld mitteilt. Zudem hat das Friedrich-Loeffler-Institut am 26.04.2021 das Risiko der Ausbreitung der Infektion bei Wasservögeln und die Gefahr der Übertragung in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen als mäßig eingestuft. Auch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW hat seine Anordnungen aufgehoben.

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