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Geflügelpest bei einer Graugans in Coesfeld nachgewiesen / Noch werden keine Restriktionszonen errichtet

Meldung vom:

Zu Monatsbeginn war am Coesfelder Berg eine Graugans tot aufgefunden und vom Kreisveterinäramt zur Untersuchung an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe (CVUA MEL) in Münster weitergeleitet worden. Nun kam der Nachweis: Das Tier ist an der Geflügelpest verendet; es hatte sich also mit der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) infiziert, auch „Vogelgrippe“ genannt. Dies geht aus dem gestern im Veterinäramt eingegangenen Untersuchungsbefund des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) hervor.

„Da es sich um ein Einzeltier handelt, sieht das Veterinäramt aktuell (noch) von der Errichtung von Restriktionszonen mit weitreichenden Folgen für die darin befindlichen Geflügelbestände ab“, berichtet Kreisveterinär Dr. Markus Nieters. Um zu verhindern, dass die Geflügelpest von Wildvögeln auf die Hausgeflügelbestände überspringt, empfiehlt das Veterinäramt aber ganz eindringlich, das Hausgeflügel bis auf Weiteres insbesondere in dem Gebiet zwischen Coesfeld, Holtwick, Osterwick, Billerbeck und Darup aufzustallen. Die insgesamt 33 Geflügelhalter, die dem Veterinäramt im 3-Kilometer-Radius um den Fundort bekannt sind, werden umgehend vom Veterinäramt schriftlich benachrichtigt.

In diesem Zusammenhang weist das Veterinäramt noch einmal ausdrücklich auf die Bedeutung der Meldepflicht hin: Jeder Geflügelhalter – ob Landwirt oder Hobbyhalter – muss seinen Geflügelbestand bei der Tierseuchenkasse NRW als zuständiger Stelle spätestens mit Beginn der Haltung anmelden (www.landwirtschaftskammer.de, Rubrik „Landwirtschaft“, Unterpunkt „Tierseuchenkasse“, Stichwort „Meldung Tierzahlen“. Die Tierseuchenkasse leitet dann die Daten in regelmäßigen Abständen an das Veterinäramt weiter. Verstöße gegen die Meldepflicht sind nicht nur bußgeldbewehrt, sondern erschweren auch die amtstierärztliche Seuchenbekämpfung, was dann eine Ausbreitung der Seuche mit vielen weiteren, eigentlich vermeidbaren Todesfällen zur Folge haben kann. Eine Kopie dieser Anmeldung sofort auch an das Veterinäramt (veterinaerdienst@kreis-coesfeld.de) zu senden, ist hilfreich, damit die Daten dort auch umgehend vorliegen.

Weiter weist das Veterinäramt darauf hin, dass die Geflügelpest unter Umständen auch beim Menschen Krankheitssymptome hervorrufen kann. „Bei ungewöhnlichen Totfunden, insbesondere von Wassergeflügel und Greifvögeln, sollten diese daher nicht selber aufgesammelt werden, sondern unter Angabe des genauen Fundortes dem Veterinäramt gemeldet werden“, betont Nieters. Weitere Infos, wie auch die Links zu den Seiten des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des FLI, und zum aktuellen Stand zur Geflügelpest im Kreis Coesfeld finden sich unter (https://serviceportal.kreis-coesfeld.de, Suchwort „Geflügelpest“).

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