Gedankenaustausch zur Kreisförderung mit Betreuungsvereinen
Nicht zuletzt durch die am 01.01.2023 in Kraft getretene Betreuungsrechtsreform ergibt sich Mehrarbeit für die an der Führung von Betreuungen beteiligten Stellen. Dies sind unter anderem Betreuungsvereine, die Betreuungsbehörde des Kreises Coesfeld, selbstständige Berufsbetreuende und Betreuungsgerichte: Die Beratungs- und Berichtpflichten der Betreuenden wurden ausgeweitet und ein Registrierungsverfahren für beruflich Betreuende bei der Betreuungsbehörde eingerichtet. Auch soll verstärkt über Vorsorgevollmachten und andere Hilfen beraten werden.
Die gesetzlich ebenfalls neu geregelte Landesförderung der Betreuungsvereine wird nicht auskömmlich sein, da sind sich alle Gesprächsteilnehmenden einig. Der Gesprächstermin wurde genutzt, um zukünftige Förder- und Kooperationsmöglichkeiten zu diskutieren: Die Vereine leisten eine kompetente und praxisnahe Unterstützung für die Bürger und Bürgerinnen im Kreis Coesfeld. Die Ergebnisse des heutigen Gespräches senden ein positives Signal zur Zukunft der rechtlichen Betreuung im Kreis Coesfeld
, so Schütt abschließend.
Wer selbst ehrenamtlich Betreuungen führt oder über eine Vorsorgevollmacht Menschen im eigenen Umfeld vertritt, kann sich an die Betreuungsvereine des SkF wenden. Angeboten werden neben der Übernahme von rechtlichen Betreuungen durch die Mitarbeiterinnen selbst auch Beratung, Unterstützung und Fortbildungen. Diese finden regelmäßig in Kooperation mit der Betreuungsbehörde im Kreis Coesfeld statt. Wenn Sie selbst Interesse an der Übernahme einer rechtlichen Betreuung haben, im Rahmen eines Ehrenamtes oder auch hauptberuflich, wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen der Vereine oder der Betreuungsbehörde.