Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 müssen Führerschein bis zum 19.01.2022 umtauschen
Vom Pflichtumtausch sind in Deutschland alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine betroffen. Um einen geordneten Ablauf dieses Prozesses sicher zu stellen, ist der Umtausch gestaffelt organisiert. Führerscheininhaber mit Geburtsjahrgang von 1953 bis 1958 müssen nach dieser Staffelung ihren alten grauen oder rosa Papierführerschein bis zum 19.01.2022 getauscht haben. Das neue Führerscheindokument ist dann (ähnlich wie der Personalausweis) für 15 Jahre gültig.
Papierführerscheininhaber mit Geburtsjahrgang vor 1953 brauchen nicht vorzeitig zu tauschen; sie müssen erst zum Stichtag 19. Januar 2033 den neuen Führerschein vorlegen.
Zuständig für den Umtausch ist die Führerscheinstelle des Kreises Coesfeld in Dülmen. Der Antrag für den Umtausch kann bei dem am Wohnsitz zuständigen Bürgerbüro oder direkt bei der Führerscheinstelle (Termine unter www.kreis-coesfeld.de) gestellt werden. Mitzubringen sind der Personalausweis, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein. Dieser kann zur Erinnerung behalten werden. Die Gebühren in Höhe von 30,40 Euro sind bei der Antragsstellung zu bezahlen.