Geänderte telefonische Sprechzeiten der Wohnraumförderung ab dem 03.07.2023
Aufgrund der besonders guten Förderkonditionen für die Mittel der öffentlichen Wohnungsraumförderung des Landes NRW einerseits und der stark gestiegenen Bauzinsen auf dem freien Kapitalmarkt andererseits kommt es derzeitig im Fachdienst der Wohnraumförderung des Kreises Coesfeld zu einem besonders hohen Antragsaufkommen für selbstgenutztes Wohneigentum. Damit die eingereichten Anträge möglichst zeitnah geprüft und beschieden werden können, ist die telefonische Erreichbarkeit der zuständigen Sachbearbeitenden eingeschränkt. Sie erreichen diese ab dem 03.07.2023 Dienstag- und Donnerstagvormittag in der Zeit von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr.
Weitere Informationen zu dem Förderprodukt „selbstgenutztes Wohneigentum“ und zu allen weiteren Produkten der Wohnraumförderung erhalten Sie auf unserer Homepage im Serviceportal unter https://serviceportal.kreis-coesfeld.de/.