Geänderte Öffnungszeiten der Kreisverwaltung an Weiberfastnacht - Terminvereinbarung wird empfohlen
So ist an Weiberfastnacht die Ausländerbehörde bis 11:30 Uhr geöffnet; die besonderen Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamtes mit der Führerscheinstelle und der Zulassungsstelle sind auf 12:00 Uhr verkürzt – und diese bleiben nachmittags geschlossen. Wenn Bürgerinnen und Bürger an diesem Tag nachmittags einen Termin in den anderen Dienststellen der Kreisverwaltung wahrnehmen möchten, wird eine vorherige telefonische Absprache empfohlen. Die übliche Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt fällt aus.
Für den Rosenmontag (24. Februar 2020) gibt es keine Sonderregelungen, die Dienststellen sind also zu den üblichen Zeiten zu erreichen.