Fragen an Kreispolitik und Kreisverwaltung - Einwohner können sich im Kreistag zu Wort melden
Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner können jeweils zwei Fragen stellen. Diese müssen sich auf Sachverhalte beziehen, die in die Zuständigkeit des Kreises fallen. Damit die Fragestellerinnen und -steller nicht unnötig warten müssen, steht der Tagesordnungspunkt „Beantwortung der Fragen von Einwohnern“ gleich am Anfang der Kreistagssitzung.