Förderkonditionen für den öffentlich geförderten Mietwohnungsbau in 2021 / Kreis berät zu Landesgeldern
Wie auch in den vergangenen Jahren sind die Förderbedingungen für die Schaffung von Mietwohnungen auch dieses Jahr erneut angepasst worden. Als wesentliche Verbesserung können dabei die Erhöhung des Grunddarlehens und der sogenannten „Bewilligungsmiete“, die Anwendung der Neubaufördersätze für Nutzungsänderung und Erweiterung von Gebäuden, der Verzicht der NRW.BANK auf den Verwaltungskostenbeitrag sowie die Neugestaltung der Zusatzdarlehen benannt werden.
Die Förderhöhe hängt im Wesentlichen von der Höhe des jeweiligen Grunddarlehens ab. Nach erneuter Anhebung für die meisten kreisangehörigen Städte und Gemeinden liegt das Grunddarlehen derzeit bei 2180€ pro m². Dieser Satz gilt jetzt auch für die Schaffung von Wohnraum durch die Umnutzung von Nichtwohngebäuden in Wohnraum, die Aufstockung von Wohngebäuden oder die Überbauung von Einzelhandelsimmobilien. Bisher betrug der anteilige Fördersatz hierfür nur 70 % des Grunddarlehens.
Aber auch bei den Zusatzdarlehen erfolgten einige Anpassungen: Herauszuheben ist hier die Gewährung eines pauschalen Tilgungsnachlasses über 50 % der Darlehenssumme für alle Zusatzdarlehen. Für die Grunddarlehen beträgt der Tilgungsnachlass in allen Gemeinden 15 % bzw. 20 % bei einer Zweckbindung von 30 Jahren.
Die Zweckbindung ist mit der Förderung verbunden. Die Wohnungen dürfen für die Dauer von 20, 25 oder 30 Jahren nur an Inhaber eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) vermietet werden (Belegungsbindung). Zudem wird die Miete, die aktuell für alle Gemeinden bei 5,90 € (Einkommensgruppe A) liegt, durch die Förderzusage festgelegt (Bewilligungsmiete). Diese Bewilligungsmiete darf jährlich um 1,5 % erhöht werden. Die Einkommensgrenzen für den WBS sind so bemessen, dass auch Rentnerhaushalte oder Familien mit Kindern einen Anspruch auf einen WBS haben können.
Eine weitere Verbesserung der Konditionen geht mit dem Wegfall der bisher von der NRW.BANK erhobenen einmaligen Verwaltungsgebühr von 0,4 % des Darlehensbetrages einher.
Der Kreis Coesfeld berät interessierte Bürgerinnen und Bürger gern über diese Fördermöglichkeiten und hilft bei der Antragstellung. Ein Termin für ein ausführliches, unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch kann mit Andreas Arf unter der Rufnummer 02541 / 18-6400 vereinbart werden. Weitere Informationen sind auf den Seiten www.kreis-coesfeld.de/serviceportal sowie www.nrwbank.de zu finden.