Erhebungsbeauftragte sind unterwegs - Befragung der Haushalte für Zensus 2022 läuft an
Denn nach Empfehlung der Erhebungsstelle sollen die Beauftragten keine Wohnungen betreten. Sie haben ihren Dienstausweis dabei und weisen sich zusätzlich mit dem Personalausweis aus. Die gesamte Zensusbefragung ist dabei in zwei Teile gegliedert: Den ersten Teil nehmen die Erhebungsbeauftragten direkt im persönlichen Gespräch vor. Dabei werden vollständiger Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand und Erst- oder Zweitwohnsitz erfragt. Es werden alle Haushaltsangehörigen berücksichtigt, unabhängig vom jeweiligen Alter. Diese Auskünfte kann auch eine volljährige Person für alle anderen Haushaltsmitglieder erteilen. Es muss also nicht jede Person im Haushalt für die Befragung anwesend sein.
Der größere, zweite Teil der Befragung findet online statt. Dafür bekommt jedes Haushaltsmitglied vom Erhebungsbeauftragten einen speziellen Zugangscode. Als Alternative dazu gibt es einen sogenannten Personenfragebogen, der von den auskunftspflichtigen Personen eigenständig ausgefüllt werden kann. Dieser wird in einem Freiumschlag per Post an die Erhebungsstelle versendet. Neben dieser Haushaltsbefragung werden vom statistischen Landesamt separat die Gebäude- und Immobilienbesitzer für eine Bestandserhebung (Wohnungs- und Gebäudezählung) angeschrieben. Diese Datenerfassung läuft nicht über die Erhebungsstelle des Kreises Coesfeld.
Einige wenige Personen im Kreis Coesfeld nehmen auch an dem jährlichen Mikrozensus teil. Dabei werden über das Jahr verteilt rund 80.000 Haushalte in NRW befragt. Im Kreis Coesfeld trifft das auf 136 Auswahlbezirke zu. In den Monaten Januar bis April haben bereits kreisweit 57 Bezirke an der Erhebung teilgenommen. Die übrigen 79 verteilen sich auf die verbleibenden Monate. Dass eine Person zufällig einmal für den Mikrozensus und einmal für den Zensus 2022 ausgelost wurde, ist nicht bekannt, aber denkbar. Parallel zur Haushaltsbefragung sind speziell ausgebildete Erhebungsbeauftragte unterwegs, die bei Gemeinschaftsunterkünften und Wohnheimen (Sonderbereiche) Unterlagen zur Erhebung an die Träger der Einrichtungen überreichen.