Erfolgreiche Wohnraumförderung im Kreis Coesfeld: Ergebnisse des Förderjahres 2024
Mit einem erfreulichen Ergebnis endet das Förderjahr 2024 am 30. November: Insgesamt konnten Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 30,88 Millionen Euro an Haushalte, Investorinnen und Investoren im Kreis Coesfeld bewilligt werden. Damit wird die Schaffung und Modernisierung von dringend benötigtem Wohnraum maßgeblich unterstützt.
Die Fördersumme verteilt sich auf folgende Bereiche:
- 6,56 Millionen Euro für die Schaffung oder den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum,
- 1,80 Millionen Euro für die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum,
- 22,52 Millionen Euro für die Schaffung von öffentlich geförderten Mietwohnungen.
Ein zentraler Schwerpunkt lag in der Förderung von Mietwohnraum. Mit der Bewilligung von über 22,5 Millionen Euro wird die Errichtung von 81 öffentlich geförderten und mietpreisgebundenen Wohnungen ermöglicht. Diese Wohnungen entstehen in den Kommunen Ascheberg, Coesfeld, Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen, Nottuln und Senden. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes in der Region.
„Das Förderjahr 2024 zeigt, wie wichtig und wirksam die Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen für unseren Kreis Coesfeld ist. Mit der Bewilligung von fast 31 Millionen Euro konnten wir nicht nur neue Perspektiven für viele Haushalte schaffen, sondern auch konkrete Schritte zur Entspannung des Wohnungsmarktes unternehmen. Insbesondere die Förderung von mietpreisgebundenem Wohnraum ist ein starkes Signal für soziale Gerechtigkeit und nachhaltige Entwicklung in unserer Region“, kommentiert Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr das vergangene Förderjahr.
Die Fördermittel verteilen sich auf die einzelnen Kommunen wie folgt:
- Ascheberg: 220.000,00 € für Eigentumsförderung, 0,00 € für Modernisierung, 2.732.376,50 € für Mietwohnraum (Gesamt: 2.952.376,50 €)
- Billerbeck: 741.000,00 € für Eigentumsförderung, 0,00 € für Modernisierung, 0,00 € für Mietwohnraum (Gesamt: 741.000,00 €)
- Coesfeld: 938.000,00 € für Eigentumsförderung, 81.276,54 € für Modernisierung, 1.465.104,50 € für Mietwohnraum (Gesamt: 2.484.381,04 €)
- Dülmen: 616.750,00 € für Eigentumsförderung, 743.343,40 € für Modernisierung, 0,00 € für Mietwohnraum (Gesamt: 1.360.093,40 €)
- Havixbeck: 182.000,00 € für Eigentumsförderung, 0,00 € für Modernisierung, 5.248.737,00 € für Mietwohnraum (Gesamt: 5.430.737,00 €)
- Lüdinghausen: 935.500,00 € für Eigentumsförderung, 219.484,00 € für Modernisierung, 3.793.284,00 € für Mietwohnraum (Gesamt: 4.948.268,00 €)
- Nordkirchen: 511.000,00 € für Eigentumsförderung, 158.589,13 € für Modernisierung, 452.277,00 € für Mietwohnraum (Gesamt: 1.121.866,13 €)
- Nottuln: 581.000,00 € für Eigentumsförderung, 0,00 € für Modernisierung, 3.609.840,00 € für Mietwohnraum (Gesamt: 4.190.840,00 €)
- Olfen: 527.500,00 € für Eigentumsförderung, 365.715,94 € für Modernisierung, 0,00 € für Mietwohnraum (Gesamt: 893.215,94 €)
- Rosendahl: 93.000,00 € für Eigentumsförderung, 26.558,28 € für Modernisierung, 0,00 € für Mietwohnraum (Gesamt: 119.558,28 €)
- Senden: 1.216.000,00 € für Eigentumsförderung, 208.882,71 € für Modernisierung, 5.215.000,00 € für Mietwohnraum (Gesamt: 6.639.882,71 €)
Trotz wiederholter Aufstockungen der Fördermittel konnten nicht alle eingegangenen Anträge berücksichtigt werden. Anträge, die im Förderjahr 2024 nicht mehr bearbeitet werden konnten, werden automatisch in das neue Förderjahr 2025 überführt. Für diese Fälle ist nach aktuellem Kenntnisstand ein Wahlrecht zwischen den Förderkonditionen der Jahre 2024 und 2025 vorgesehen.
Die Förderrichtlinie "Öffentliches Wohnen NRW 2025" soll bereits im Januar veröffentlicht werden. Ziel ist es, das Fördergeschäft nahtlos wiederaufzunehmen und auch im kommenden Jahr nachhaltige Wohnraumprojekte zu fördern.