Luftbild des Kreishaus 1 der Kreisverwaltung Coesfeld
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Erfahrungsaustausch der Bewilligungsbehörden: Kreis Coesfeld fördert insgesamt 106 Wohneinheiten mit 16,2 Mio. EUR

Meldung vom:

Zu einem intensiven Erfahrungsaustausch trafen sich nun Mitarbeitende der Bewilligungsbehörden aus der öffentlichen Wohnraumförderung der vier Münsterlandkreise mit Fachleuten der NRW.BANK im Coesfelder Kreishaus. Dezernent Ulrich Helmich begrüßte die Gäste, um dann über das erfreuliche Förderergebnis des Kreises Coesfeld zu berichten: Im Vergleich zu den beiden Vorjahren 2020 (8,0 Mio. EUR) und 2021 (8,7 Mio. EUR) stieg im Kreis Coesfeld die Fördersumme im Jahr 2022 auf 16,2 Mio. EUR an.

Zu diesem Anstieg kam es trotz der für Bauherrinnen und Bauherren oftmals ungünstigen Voraussetzungen. Dieser liegt neben gestiegenen Fallzahlen auch an der starken Erhöhung der Förderpauschalen. Thematisch ging es neben den Förderergebnissen auch um Einschätzungen zur Entwicklung und zu den neuen technischen Verfahren in der Wohnraumförderung; zudem stand das „Netzwerken“ im Fokus, also das Kennenlernen und Knüpfen neuer Kontakte. Durch den Einsatz der öffentlichen Mittel konnten im Kreis Coesfeld insgesamt 106 Wohneinheiten gefördert werden. Diese werden dem angespannten Wohnungsmarkt direkt nach Fertigstellung zur Verfügung stehen, berichtet Andreas Arf von der Wohnraumförderung des Kreises Coesfeld.

Für die Neuschaffung oder den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum wurden Förderzusagen mit einem Fördervolumen von insgesamt 3,3 Mio. EUR (20 Eigenheime) erteilt. 6,0 Mio. EUR flossen in den Neubau von 33 barrierefreien Mietwohnungen bzw. Mieteigentumswohnungen. Diese Wohnungen können von Haushalten bezogen werden, die über einen Wohnberechtigungsschein verfügen. Für Maßnahmen, mit denen zum Beispiel bestehender Wohnraum energetisch modernisiert oder barrierefrei umgestaltet werden soll, wurden 6,9 Mio. EUR eingesetzt. Hierdurch wurden insgesamt 53 Wohnungen (davon 48 Mietwohnungen) der öffentlichen Wohnraumnutzung zugeführt.

Für das anstehende Förderjahr 2023 erwartet der Kreis Coesfeld bis Ende Februar die neuen Förderbestimmungen und Fördermittel. Es ist davon auszugehen, dass das Land NRW weiterhin ausreichend Fördermittel für die öffentliche Wohnraumförderung bereitstellen wird. Der Kreis wird zeitnah über die neuen Bestimmungen berichten, kündigt Arf an.

Informationen zu den entsprechenden Fördermodulen finden sich auf der Homepage des Kreises Coesfeld im Serviceportal unter dem Begriff „Wohnraumförderung“.

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