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Empfehlungen zur Entsorgung von „Corona-Müll“ - FFP2- oder medizinische Masken und Antigen-Schnelltests richtig entsorgen

Meldung vom:

Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes - inzwischen FFP2- oder medizinische Masken - im öffentlichen Nahverkehr, bei Kontakten und beim Einkaufen begleitet uns nun schon rund ein Jahr. Selbst da, wo es nicht gesetzlich gefordert ist, werden sie inzwischen genutzt. Leider findet man seitdem diese Masken ausgemustert immer häufiger auf Plätzen, Wegen, an Bushaltestellen oder im Straßengraben; das zeigen auch die Ergebnisse der derzeit überall stattfindenden Umwelt-Säuberungsaktionen. „Dabei ist deren Entsorgung nur auf einem Weg richtig“, sagt Stefan Bölte, Geschäftsführer der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC). Einwegmasken gehören ausschließlich in den Restmüllbehälter.

FFP2-- oder medizinische Masken und selbst die anfänglich noch selbst genähten bestehen ganz oder teilweise aus synthetischen Fasern, die sich in der Natur nicht vollständig zersetzen. Diese Reste landen dann unweigerlich als Mikroplastik in unseren Gewässern. „Einweg-Masken und Einmal-Handschuhe oder Hygienetücher gehören auch nicht in die Gelbe Tonne“, erläutert Matthias Bücker, Abfallberater bei der WBC. Einmal, weil sie nicht als Verpackungsmüll gelten, aber auch aus hygienischen Gründen. Daher sollten diese unbedingt im Restmüll entsorgt werden. Das gilt auch für die einfacheren Vliesmasken - keinesfalls dürfen diese ins Altpapier oder in die Toilette. Alles, was in der Restmülltonne landet, wird verbrannt und nicht, wie Verpackungen oder Papiermüll, sortiert und recycelt.

Auch die nun inzwischen verfügbaren „Antigen-Schnelltests“ gehören aus hygienischen Gründen nach dem Gebrauch in die Restmülltonne; die Umverpackungen aus Papier natürlich in die Papiertonne.

Leider stellt sich in einigen Fällen auch die Frage: Was tun mit dem Abfall aus Haushalten mit infizierten Personen? Laut Robert-Koch-Institut ist es höchst unwahrscheinlich, sich durch Berührung von kontaminierten Oberflächen oder über Kontaktinfektionen anzustecken. Zum Schutz der Allgemeinheit empfiehlt das Bundesumweltministerium in Abstimmung mit den Ministerien der Bundesländer aber zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen bei der Abfallentsorgung in Privathaushalten, wenn in diesen mit COVID-19 infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle leben:

  • Das Gebot der Abfalltrennung entfällt für Haushalte mit COVID-19 infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle. Demnach sind auch Verpackungsabfälle, Altpapier und Biomüll über die Restmülltonne zu entsorgen.
  • Sämtliche Abfälle sind in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke zu verpacken. Das gilt insbesondere auch für Einzelgegenstände, die mit Sekreten oder Exkreten Infizierter behaftet sein könnten (z. B. Papiertaschentücher).
  • Abfallsäcke sind fest zu verschließen, etwa durch Verknoten oder Zubinden. Spitze und scharfe Gegenstände müssen in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt werden. Müllsäcke sind für Menschen und Tiere unzugänglich zu lagern.
  • Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe werden nicht über den Hausmüll entsorgt. Sie sind nach Gesundung und Aufhebung der Quarantäne den gewohnten Entsorgungswegen zuzuführen.

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