Einrichtungsbezogene Impfpflicht ab dem 16. März 2022
Zudem wird darauf hingewiesen, dass neben Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen, auch spezielle Einrichtungen und -praxen, wie beispielsweise für Logopädie, Physiotherapie oder Podologie der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen. Eine Auflistung der betroffenen Einrichtungen ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit unter www.zusammengegencorona.de zu finden.
Weitere Informationen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sind auch auf der Internetseite des Kreises Coesfeld (www.kreis-coesfeld.de) bereitgestellt.