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Einrichtungsbezogene Impfpflicht ab dem 16. März 2022

Meldung vom:

Ab dem 16. März 2022 gilt im medizinischen und pflegerischen Bereich eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld weist darauf hin, dass Meldungen durch die Einrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz ab diesem Datum über die Internetseite des Kreises Coesfeld möglich sind. Die Meldungen können ausschließlich über diesen Weg vorgenommen werden und werden nicht postalisch oder telefonisch angenommen.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass neben Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen, auch spezielle Einrichtungen und -praxen, wie beispielsweise für Logopädie, Physiotherapie oder Podologie der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen. Eine Auflistung der betroffenen Einrichtungen ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit unter www.zusammengegencorona.de zu finden.

Weitere Informationen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sind auch auf der Internetseite des Kreises Coesfeld (www.kreis-coesfeld.de) bereitgestellt.

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