Coronavirus: Schutzmaßnahmen in NRW wurden weiter angepasst
Nun sind in Nordrhein-Westfalen weitere Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft getreten. Diese betreffen neben Erleichterungen für die Zutrittsbegrenzung im Handel unter anderem Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 100 Zuschauern; diese sind unter Auflagen, insbesondere zur Rückverfolgung der Teilnehmenden, wieder möglich. Auch private Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern können mit maximal 50 Teilnehmenden unter Auflagen zur Rückverfolgung und Hygiene- und Schutzvorkehrungen wieder stattfinden. Auch können Bars sowie Wellnesseinrichtungen und Erlebnisbäder ihren Betrieb unter Auflagen aufnehmen.
Erleichterungen gelten auch für den Kontaktsport. Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist seit Montag auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, im Freien für Gruppen bis zu 30 Personen wieder zulässig. Sportwettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport können unter Auflagen auch in Hallen wieder stattfinden.
Die grundsätzlichen Regelungen zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen mit Publikums- und Kundenverkehr bleiben bestehen. Auch Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt. Die neue Fassung der Coronaschutz-Verordnung gilt vorerst bis zum 1. Juli 2020 und ist auf der Seite www.land.nrw abrufbar.